Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) weist seit dem Jahr 2021 wiederholt Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf und war im Besitz eines vom 28.05.2023 bis zum 24.05.2025 gültigen slowakischen Aufenthaltstitels. 2. Bereits im Jahr 2023 leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund der damaligen Überschreitung der sichtvermerkfreien Aufenthaltsdauer ein Verfahren zur Erlassung e... mehr lesen...