Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2021 im Bundesgebiet festgenommen und es wurde gegen ihn die Untersuchungshaft verhängt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2021 im Bundesgebiet festgenommen und es wurde gegen ihn die Untersuchungshaft verhängt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen XXXX vom XXXX .2021, XXXX , wurde der BF wegen des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgift, Verbrechens des Suchgifthandels... mehr lesen...