Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) weist im September 2023 eine erstmalige Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am XXXX ehelichte die BF einen im Bundesgebiet wohnhaften bosnischen Staatsangehörigen in Bosnien und Herzegowina (im Folgenden: BiH). 2. Am römisch 40 ehelichte die BF einen im Bundesgebiet wohnhaften bosnischen Staatsangehörigen in Bosnien und Herzegowina (im Folgenden: BiH). 3.... mehr lesen...