Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind die Eltern der minderjährigen Kinder (BF3 bis BF7). Die Beschwerdeführer (BF) reisten im XXXX 2023 ins Bundesgebiet ein und stellten am 07.12.2023 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind die Eltern der minderjährigen Kinder (BF3 bis BF7). Die Beschwerdeführer (BF) reisten im römisch 4... mehr lesen...