Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, erlangte vom Österreichischen Generalkonsulat Istanbul ein Visum C („Schengen-Visum“) und reiste damit im September 2024 über Bulgarien und Österreich nach Deutschland. Im Herbst 2024 stellte er in Deutschland einen Antrag auf internationalen Schutz. Mitte Mai 2025 wurde er von Deutschland nach Österreich überstellt. Am 15.05.2025 stellte er in Österreich de... mehr lesen...