Begründung: Bücherliche Eigentümer sämtlicher von den begehrten und bewilligten Grundbuchshandlungen betroffenen Liegenschaften sind Elfriede N*****, geboren am 14. 2. 1950, und Josef N*****, geboren am 17. 7. 1945. Aufgrund des Übergabsvertrags vom 21. 1. 1975 ist zugunsten der Aloisia N*****, geboren am 25. 2. 1914, in der EZ 15 KG ***** das Wohnungsrecht zu C-LNR 2a, das Ausgedinge zu C-LNR 3a und ein Veräußerungsverbot zu C-LNR 4a einverleibt. In der EZ 74 KG ***** und den EZZ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** und der Liegenschaftsanteil B-LNr 19 (1/9tel Anteil) an der Liegenschaft EZ *****, je Grundbuch *****, stehen im Eigentum des Erstantragstellers. Mit Kaufvertrag vom 12. 3. 2003 verkaufte der Erstantragsteller der Zweitantragstellerin und dem Drittantragsteller je zur Hälfte von der Liegenschaft EZ ***** einen Teil, nämlich das Grundstück 35/10, sowie seinen Liegenschaftsanteil an der EZ ***** zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 35.000. Käufer un... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte am 17. 3. 2000 beim Erstgericht die Einverleibung seines Eigentumsrechts ob der EZ 756 Grundbuch ***** aufgrund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 21. 10. 1999, rechtskräftig seit 22. 12. 1999, GZ 13 A 248/99d, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Graz-Umgebung, eines Staatsbürgerschaftsnachweises und einer Promotionsbestätigung. Im gleichen Antrag begehrte er, hinsichtlich derselben Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das im
Spruch: angeführte Eintragungsbegehren mit der
Begründung: abgewiesen, daß es eine im Sinne des § 86 GBG unzulässige Kumulierung von Anträgen enthalte. Das Erstgericht hat das im
Spruch: angeführte Eintragungsbegehren mit der
Begründung: abgewiesen, daß es eine im Sinne des Paragraph 86, GBG unzulässige Kumulierung von Anträgen enthalte. Das von den Antragstellern angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung aus folgenden Erwägu... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 2.1.1992 verkaufte die Gemeinde P***** dem Zweitantragsteller die aus den Grundstücken 303 LN und 304/4 bestehende Liegenschaft EZ 14 GB ***** sowie die aus dem Grundstück 278/1 bestehende Liegenschaft EZ 277 GB *****. Am 29.1.1992 schlossen sodann die Antragsteller einen Tauschvertrag, wonach der Zweitantragsteller von der Erstantragstellerin die Liegenschaft EZ 440 GB ***** erhält, die Erstantragstellerin vom Zweitantragsteller hingegen das Gr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller beantragten in ihrem Grundbuchsgesuch aufgrund eines Kaufvertrages die Abschreibung eines Grundstückes der Liegenschaft EZ 79 GB *****, die Eröffnung einer neuen EZ für dieses Grundstück und in dieser die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Antragsteller je zur Hälfte. Weiters begehrten sie mit diesem Gesuch aufgrund eines Dienstbarkeitsvertrages bei der EZ 79 die Einverleibung der Dienstbarkeit des Wegerechtes und bei der neuen EZ die Ersi... mehr lesen...
Norm: GBG §86GBG §108 LiegTeilG §23 LiegTeilG § 23 heute LiegTeilG § 23 gültig ab 07.04.1930
Rechtssatz: Zur Kumulierung von mehreren Begehren gemäß § 86 GBG ist entweder die Einheit der Urkunde oder die Einheit des Rechts oder die Einheit der Grundbuchseinlage erforderlich. Besonderes... mehr lesen...
Norm: GBG §86 LiegTeilG §23 LiegTeilG § 23 heute LiegTeilG § 23 gültig ab 07.04.1930
Rechtssatz: Was die Einheit der Einlage betrifft, so ist zu beachten, dass gemäß § 23 LiegTeilG die Abschreibung einzelner Bestandteile eines Grundbuchskörpers von einer Einlage und deren Zuschreibung ... mehr lesen...
Begründung: Die Geschenkgeber sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, bestehend unter anderem auch aus dem Grundstück 894/6 Garten. Die Geschenknehmer (= Antragsteller) sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, bestehend aus dem Grundstück 894/16 Baufläche Garten. Mit Notariatsakt vom 11. Dezember 1990 schenkte Josef W***** seinen ideellen Hälfteanteil an Teilen des Grundstückes 894/6 Garten (nämlich an de... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §5 LiegTeilG §3 LiegTeilG §23 LiegTeilG § 3 heute LiegTeilG § 3 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012 LiegTeilG § 3 gültig von 11.06.1955 bis 30.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955 ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §23 LiegTeilG §27 LiegTeilG § 23 heute LiegTeilG § 23 gültig ab 07.04.1930 LiegTeilG § 27 gültig von 01.07.1975 bis 01.07.1975 aufgehoben durch BGBl. Nr. 238/1975
Rechtssatz:
Leistungs... mehr lesen...
Norm: GBG §3 LiegTeilG §23 ff LiegTeilG § 23 heute LiegTeilG § 23 gültig ab 07.04.1930
Rechtssatz:
Wenn das Gericht der Meinung ist, daß zwei Grundstücke nicht unter einer Grundstücksnummer vereinigt werden können, obwohl dies in einem Antrag auf Abschreibung und Zuschreibung von Grund... mehr lesen...