Norm: GBG §86GBG §108LiegTeilG §23
Rechtssatz: Zur Kumulierung von mehreren Begehren gemäß § 86 GBG ist entweder die Einheit der Urkunde oder die Einheit des Rechts oder die Einheit der Grundbuchseinlage erforderlich. Besonderes gilt unter anderem für Simultanpfandrechte (§ 108 GBG) sowie Abschreibungen und Zuschreibungen (§ 23 LiegTeilG). Entscheidungstexte 5 Ob 68/95 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: GBG §86LiegTeilG §23
Rechtssatz: Was die Einheit der Einlage betrifft, so ist zu beachten, dass gemäß § 23 LiegTeilG die Abschreibung einzelner Bestandteile eines Grundbuchskörpers von einer Einlage und deren Zuschreibung zu einer anderen oder die Eröffnung einer neuen Einlage für sie mit einem einzigen Gesuch anzusuchen ist. Im Hinblick auf diese Bestimmung ist bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Kumulierung mit weiteren Anträgen im S... mehr lesen...
Begründung: Die Geschenkgeber sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, bestehend unter anderem auch aus dem Grundstück 894/6 Garten. Die Geschenknehmer (= Antragsteller) sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, bestehend aus dem Grundstück 894/16 Baufläche Garten. Mit Notariatsakt vom 11. Dezember 1990 schenkte Josef W***** seinen ideellen Hälfteanteil an Teilen des Grundstückes 894/6 Garten (nämlich an der ... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §5LiegTeilG §3LiegTeilG §23
Rechtssatz: Abschreibung von Grundstücken (Grundstücksteilen) und Zuschreibung zu einer Nachbarliegenschaft, wenn beide Liegenschaften im Miteigentum stehen. Entscheidungstexte 5 Ob 121/91 Entscheidungstext OGH 28.01.1992 5 Ob 121/91 Veröff: NZ 1992,256 (Hofmeister,260) European Case Law... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §23LiegTeilG §27
Rechtssatz: Leistungsbegehren auf lastenfrei Abschreibung und Zuschreibung eines (durch Zuklammerung zu dem Grundstück der beklagten Partei in der Mappe gekennzeichneten) Trennstückes und nicht bloßes Gesuch um Mappenberichtigung, wenn die beklagte Partei zu einem solchen Gesuch nicht bereit ist. Entscheidungstexte 7 Ob 73/65 Entscheidungstext OGH 12... mehr lesen...
Norm: GBG §3LiegTeilG §23 ff
Rechtssatz: Wenn das Gericht der Meinung ist, daß zwei Grundstücke nicht unter einer Grundstücksnummer vereinigt werden können, obwohl dies in einem Antrag auf Abschreibung und Zuschreibung von Grundstücken beantragt wird, so bildet dies keinen Grund den Antrag in seinem ganzen Umfang abzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 814/54 Entscheidungstext OGH 03.11.... mehr lesen...