Norm: AußStrG §9 IGBG §122 BLiegTeilG §18 Abs2LiegTeilG §20
Rechtssatz: Mag ein im Verfahren nach §§ 15 ff LiegteilG ergehender Verbücherungsbeschluß auch den im Sinne des § 18 Abs 2 LiegTeilG erhobenen außerbücherlichen Berechtigten zuzustellen sein, damit diese fristgerecht ihre Rechte nach § 20 LiegTeilG geltend machen können und mag unter die im § 20 LiegTeilG genannten sonstigen Beteiligten auch ein außerbücherlicher Eigentümer fallen, so ... mehr lesen...