Entscheidungen zu § 13 LiegTeilG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/9 98/06/0125

Der Beschwerdeführer ist Eigentümer zweier in Wien gelegener Grundstücke, die zu einer Einlagezahl des Grundbuches gehören (wobei das eine Grundstück zur Gänze innerhalb des anderen gelegen ist, also das eine Grundstück das andere zur Gänze umschließt). Die Mitbeteiligte ist Eigentümerin von drei nördlich und östlich der Grundstücke des Beschwerdeführers gelegenen, zu einer Einlagezahl des Grundbuches gehörenden Grundstücke, wobei bei den beiden nördlich gelegenen Grundstücken auch da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1999

RS Vwgh 1999/9/9 98/06/0125

Index: 20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: LiegTeilG 1929 §13;VermG 1968 §25 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Grenzfestlegung gemäß § 25 Abs 1 VermG kommt es allein auf die zwischen Grundstückseigentümern getroffene Einigung im Hinblick auf die ihre Grundstücke betreffenden Grenzen an. Aus dem Umstand, dass in der Niederschrift über die verfahrensgegenständliche Grenzverhandlung auch weitere Vereinbarungen fest... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/24 88/05/0213

Mit Schreiben vom 10. März 1988 suchten der Erst- und die Zweitmitbeteiligte um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Nr. 2935/1 (.544), KG T an. Bei der Bauverhandlung erklärte die Beschwerdeführerin, damit einverstanden zu sein, wenn der Abstand der neu zu errichtenden Garage von ihrer Grundstücksgrenze 3 m betrage. Mit Bescheid vom 26. April 1988 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Bauwerbern die beantragte B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.1990

RS Vwgh 1990/4/24 88/05/0213

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §431;GBG 1955 §4;LiegTeilG 1929 §13;
Rechtssatz: Die Abschreibung und Zuschreibung gemäß § 13 des Liegenschaftsteilungsgesetzes stellt keine Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes des österreichischen Grundbuchsrechtes dar. Daher ist auch in einem solchen Fall die grundbücherliche Einverleibung maßgeblich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.1990

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