RS Vwgh 1990/4/24 88/05/0213

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/11 Grundbuch

Norm

ABGB §431;
GBG 1955 §4;
LiegTeilG 1929 §13;

Rechtssatz

Die Abschreibung und Zuschreibung gemäß § 13 des Liegenschaftsteilungsgesetzes stellt keine Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes des österreichischen Grundbuchsrechtes dar. Daher ist auch in einem solchen Fall die grundbücherliche Einverleibung maßgeblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988050213.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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