Norm: AußStrG §2 LZPO §219MRK Art8 IV3b
Rechtssatz: Die im Hinblick auf Art 8 MRK gewährte Ausnahme von der Akteneinsicht in die Arbeitsbestätigung des Dienstgebers der Mutter müsste wegen des Grundsatzes eines fairen Verfahrens entfallen, wenn die Urkunde für das Verfahren relevante strittige Tatsachen beträfe. Entscheidungstexte 1 Ob 109/02i Entscheidungstext OGH 25.06.2002 1 Ob 10... mehr lesen...