Begründung: Die Parteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Der Zweitantragsgegner ist eingeantworteter Erbe nach dem am 11. 11. 2006 verstorbenen Dr. Alfred K*****, der auch zum Verwalter der Liegenschaft bestellt war. Im Jahr 2006 wurde ein Mehrheitsbeschluss von den Miteigentümern gefasst, womit das Honorar des Hausverwalters jährlich mit 0,18 % des Versicherungswerts der für das betreffende Jahr eingedeckten Feuerversicherung festgelegt wurde. A... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist die zweitgrößte inländische Bank und das Spitzeninstitut des Sparkassensektors. Sie hat mit den Antragsgegnerinnen zu 3. bis 55. (inländische Sparkassen) mit Wirkung zum 1. 1. 2002 eine Grundsatzvereinbarung über die Errichtung eines Haftungsverbunds abgeschlossen. Der Haftungsverbund ist ein subsidiäres Instrument, das im Garantiefall nach der gesetzlichen Einlagensicherung in Kraft tritt; die daran teilnehmenden Sparkassen garantieren die E... mehr lesen...
Begründung: Das Abhandlungsgericht nahm mit rechtskräftigem Beschluß vom 28.Jänner 1992 ON 21 die aufgrund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß bedingt abgegebene Erbserklärung der jetzt 98jährigen Mutter der Verstorbenen zu Gericht an (Punkt 2.), überließ ihr gemäß § 145 AußStrG und § 810 ABGB die Benützung, Besorgung und Verwaltung des Nachlasses (Punkt 3.) und übermittelte die Akten dem Gerichtskommissär zur Errichtung des Nachlaßinventars (Punkt 5.). In der Folge bestimmte es mi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht genehmigte das vom Gerichtskommissär vorgelegte Inventar mit Aktiven von S 672.443,--, Passiven von S 40.197,-- und einem Reinnachlaß von S 632.246,-- (Punkt 2.), bestimmte die Gebühren des zum Gerichtskommissär bestellten öffentlichen Notars Dr. Christian Poley in Kitzbühel unter Zuerkennung eines Zuschlages gemäß § 5 Abs 1 GKTG im Ausmaß von 50 % mit S 24.440,40 (einschließlich der Umsatzsteuer und der Barauslagen) und trug diese dem erblichen Sohn Jo... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 23.7.1985 verstorbenen Johann N*** beantragte die erblasserische Witwe und im Testament als Alleinerbin eingesetzte Eva N***, vertreten durch Dr. Karl B***, Rechtsanwalt in Güssing, die schriftliche Abhandlungspflege. Das Erstgericht nahm die Bevollmächtigung des Dr. Karl B*** durch Eva N*** zur Kenntnis und setzte zur Abgabe der "Erbserklärung etc" eine Frist bis 1.12.1985, widrigens der Akt dem zuständigen Gerichtskommissär zu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E9AußStrG §15 Abs1
Rechtssatz: Der Notar als Gerichtskommissär hat ein Rekursrecht ausschließlich wegen der Bestimmung seiner Gebühren. Entscheidungstexte 1 Ob 481/53 Entscheidungstext OGH 17.06.1953 1 Ob 481/53 5 Ob 89/61 Entscheidungstext OGH 15.03.1961 5 Ob 89/61 8 ... mehr lesen...