Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Dr. Andrea Eisler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl.-Kfm. W***** L*****, vertreten durch Mairhofer & Gradl, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei S***** GmbH & Co, *... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ (aufgrund des Berichtigungsbeschlusses vom 14. 1. 2010) die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zum Entgeltbegriff des § 36 Abs 2 AngG idF BGBl I 2006/35 noch keine höchstgerichtliche Judikatur vorliege. Die Klägerin schloss sich zur Zulässigkeit ihrer Revision der
Begründung: des berufungsgerichtlichen Zulassungsausspruchs an. Demgegenüber bestritt der Beklagte ausdrücklich die Zulässigkeit der Revision der Klägerin und beantragte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 22. 3. 2004 bis 31. 12. 2008 als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis, auf das der Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes Anwendung fand, wurde durch Arbeitgeberkündigung zum 31. 12. 2008 beendet. Für das Jahr 2008 wurde dem Kläger mit dem Juni-Gehalt auch der Urlaubszuschuss ausbezahlt, später aber wieder mit der Endabrechnung aliquot rückverrechnet, weil es wegen eines längeren Krankenstands des Kl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** F*****, vertreten durch Dr. Bernhard Birek, Rechtsanwalt in Schlüßlberg, gegen die beklagte Partei Michael P*****... mehr lesen...
Norm: PTSG §19PTSG §18UrlG §6VBG allgAngG §8 Abs1 IIAAngG §23 Abs1
Rechtssatz: Trotz Übernahme des Vertragsbedienstetengesetzes als Vertragsschablone für die Einzelverträge der Beschäftigten der ausgegliederten Unternehmen der Post bleiben die Vorschriften des Urlaubsgesetzes über die Einbeziehung regelmäßigen Entgelts für Überstunden und Rufbereitschaft anwendbar. Entscheidungstexte 8 ObA 16... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1
Rechtssatz: Entgeltanspruch wegen Dienstverhinderung setzt vorherige Arbeitsaufnahme voraus (kein Anspruch bei Unfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme). Entscheidungstexte 8 ObA 4/99t Entscheidungstext OGH 21.01.1999 8 ObA 4/99t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111427 ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAAngG §16 IIEFZG §2 Abs1KollV für Stein - und keramische Industrie §16
Rechtssatz: Der Urlaubszuschuß gebührt nicht für entgeltfreie Krankenstandszeiten. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 9 ObA 2125/96g Entscheidungstext OGH 10.07.1996 9 ObA 2125/96g Schlagworte SW: Sonderzahlung, Arbeitsverhältnis, krank, entgeltfortzahl... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAAngG §16 IIKollV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter §19KollV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter §20
Rechtssatz: Sonderzahlungen gebühren nicht für entgeltfreie Krankenstandszeiten. Entscheidungstexte 8 ObA 2059/96v Entscheidungstext OGH 23.05.1996 8 ObA 2059/96v Schlagworte SW: ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAAngG §16 IIEFZG §2 Abs1KollV für die Bediensteten der Seilbahnen §22
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 22 des KV für die Bediensteten der Österreichischen Seilbahnen ergibt sich kein Verbot der Aliquotierung des Urlaubszuschusses für Zeiten nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObA 2101/96w Entscheidungstext OGH 23.05... mehr lesen...