Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Dr. Andrea Eisler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl.-Kfm. W***** L*****, vertreten durch Mairhofer & Gradl, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei S***** GmbH & Co, *... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ (aufgrund des Berichtigungsbeschlusses vom 14. 1. 2010) die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zum Entgeltbegriff des § 36 Abs 2 AngG idF BGBl I 2006/35 noch keine höchstgerichtliche Judikatur vorliege. Die Klägerin schloss sich zur Zulässigkeit ihrer Revision der
Begründung: des berufungsgerichtlichen Zulassungsausspruchs an. Demgegenüber bestritt der Beklagte ausdrücklich die Zulässigkeit der Revision der Klägerin und beantragte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 22. 3. 2004 bis 31. 12. 2008 als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis, auf das der Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes Anwendung fand, wurde durch Arbeitgeberkündigung zum 31. 12. 2008 beendet. Für das Jahr 2008 wurde dem Kläger mit dem Juni-Gehalt auch der Urlaubszuschuss ausbezahlt, später aber wieder mit der Endabrechnung aliquot rückverrechnet, weil es wegen eines längeren Krankenstands des Kl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** F*****, vertreten durch Dr. Bernhard Birek, Rechtsanwalt in Schlüßlberg, gegen die beklagte Partei Michael P*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 14. 4. 1980 als Vertragsbedienstete des Bundes mit der Einstufung VB I/b in der damaligen Universitätsdirektion der ***** Universität ***** aufgenommen. Durch die Abgabe einer Überleitungserklärung vom 22. 9. 1999 wurde die Klägerin mit Wirkung vom 1. 1. 1999 in die Entlohnungsgruppe/Bewertungsgruppe v2/2 überstellt. Das letzte Gehalt der Klägerin betrug 2.424,10 EUR brutto. Daneben erhielt die Klägerin eine Mehrleistungszulage von 134,10 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nur mehr die Bemessung der Abfertigung der Klägerin strittig. Die noch in erster Instanz im Vordergrund stehende (und dort verneinte) Frage, ob es zwischen den Parteien ab September 2005 zu einer einvernehmlichen Reduktion der Arbeitszeit von 38,5 auf 23 Stunden gekommen sei, spielt in dritter Instanz - wie auch schon im Berufungsverfahren - keine Rolle mehr. Die Wiedergabe des Vorbringens der Parteien und des Inhalts der vorinstanzlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses bei der Beklagten für die Geschäftsführung einer weltweiten Division von Gesellschaften einer amerikanischen Muttergesellschaft zuständig. Die Bestrebungen zur Auflösung des Dienstverhältnisses gingen von dieser amerikanischen Muttergesellschaft aus. Mit Schreiben der Beklagten vom 26. 6. 2003 wurde das Dienstverhältnis zum 31. 12. 2003 aufgekündigt. Danach bemühten sich die Parteien um eine Vereinbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Erben nach ihrem am 6. Jänner 2005 verstorbenen Vaters Alfred W*****. Der Vater der Kläger war vom 1. 10. 2004 bis 3. 12. 2004 als Angestellter bei der C***** AG beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 3. 12. 2004 durch Austritt gemäß § 25 KO. Im Konkursverfahren meldete der Vater der Kläger Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 4. 12. 2004 bis 15. 1. 2005 an. Er verstarb am 6. 1. 2005. Die Kläger sind je zur Hälfte Erben na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des seit 1988 bei der Beklagten als Maschinenmonteur beschäftigten Klägers, auf das der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und verarbeitende Industrie anzuwenden war, wurde von der Beklagten mit Kündigung zum 31. 8. 2004 beendet. Neben den 6 Monatsentgelten Abfertigung hat der Kläger auch Anspruch auf Urlaubsersatzleistung für 80 Urlaubstage. Zuletzt befand er sich vom 15. 3. 2004 bis 31. 8. 2004 im Krankenstand. Im letzt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten seit Februar 1980 als Maklerbetreuer beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Angestellten des Versicherungsinnendienstes (KVI) anzuwenden. Im Sommer 2001 erklärte der Kläger seinem Vorgesetzten, sein Dienstverhältnis per 31. 12. 2001 auflösen zu wollen. Wegen seines offenen Resturlaubsanspruchs von rund 100 Tagen hätte er daher faktisch seinen Dienst bereits im September 2001 beendet. Der Vorgesetzte des K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit 1. 5. 1996 wurde zur Besorgung der bisher von der Post- und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben die Post und Telekom Austria AG (PTA) errichtet. Mit Einbringungsvertrag vom 14. 10. 1996 wurde der Betrieb der PTA "Mobilkommunikation" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die Mobilkom Austria AG eingebracht. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 26. 3. 2001 wurde die Mobilkom Austria AG durch Umwandlung gemäß § 5 UmwG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge... mehr lesen...
Begründung: Durch das Bundesmuseen-Gesetz, BGBl I 115/1998, wurden die in § 1 dieses Gesetzes namentlich genannten Bundesmuseen, die bis dahin Dienststellen des Bundes waren, zu wissenschaftlichen Anstalten öffentlichen Rechts des Bundes. Gemäß § 2 Abs 1 des Bundesmuseen-Gesetzes erlangten die genannten Bundesmuseen mit dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Museumsordnung Rechtspersönlichkeit. Die Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums [KHM] wurde mit der Verordnung des Bundesmi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei ca 30 Jahre als Vertreter beschäftigt. Er war ein guter Vertreter. 1993 übernahm er das Verkaufsgebiet Wien. Das Dienstverhältnis endete per 31. 1. 2000 wegen Antritts des Ruhestandes. Das Aufgabengebiet des Klägers bestand in der Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen über diverse Baumaschinen, wie beispielsweise Kräne, Bagger, Lader, Raupen, Fahrbetonmischer und Betonmischanlagen für die beklagte Partei. Der Entgeltanspruch des ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 18. 2. 1975 als Vertragsbediensteter bei der Republik Österreich beschäftigt und im Personalstand der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung geführt. Er war während der gesamten Zeit im Zustelldienst tätig, seit 1982 im Paketzustelldienst. Mit Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes (PTSG) wurden die bisher von der Post- und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben einer durch dieses Gesetz errichteten Aktiengesellschaft zur Besorgung ü... mehr lesen...
Norm: PTSG §19PTSG §18UrlG §6VBG allgAngG §8 Abs1 IIAAngG §23 Abs1
Rechtssatz: Trotz Übernahme des Vertragsbedienstetengesetzes als Vertragsschablone für die Einzelverträge der Beschäftigten der ausgegliederten Unternehmen der Post bleiben die Vorschriften des Urlaubsgesetzes über die Einbeziehung regelmäßigen Entgelts für Überstunden und Rufbereitschaft anwendbar. Entscheidungstexte 8 ObA 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit 1. 5. 1996 wurde zur Besorgung der bisher von der Post und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben die Post und Telekom Austria AG (PTA) errichtet. Mit Einbringungsvertrag vom 14. 10. 1996 wurde der Betrieb der PTA "Mobilkommunikation" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die Mobilkom Austria AG (beklagte Partei) eingebracht. Bei der beklagten Partei stehen rund 1.100 Dienstnehmer in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis. Bei der Berechnung des Url... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bis zum 30. 6. 1999 als Angestellte im Giropostdienst (= Schichtdienst) der beklagten Partei beschäftigt. Für alle Tage, an denen Schichtdienst geleistet wurde, wurde eine tägliche Schichtzulage in Anwendung des § 200 Punkt 9 Abs 2 lit d iVm § 261 Abs 15 der Betriebsvereinbarung 1969 ausgezahlt. Ohne ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden am Dienst durch Krankheit oder Unglücksfall verhinderte Angestellte erhalten im Krankheit... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt nach Ausdehnung einen Betrag von S 138.284,36 brutto mit der
Begründung: , daß bei Beendigung des Dienstverhältnisses mit 31. 7. 1994 noch ein Urlaubsrest von 92 Tagen unverbraucht vorhanden gewesen sei. Unter Berücksichtigung einer Bemessungsgrundlage inklusive Sonderzahlungen von monatlich S 32.045,70 ergebe sich der begehrte Betrag. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Resturlaub betrage lediglich 52 Arbeitstage, ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1
Rechtssatz: Entgeltanspruch wegen Dienstverhinderung setzt vorherige Arbeitsaufnahme voraus (kein Anspruch bei Unfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme). Entscheidungstexte 8 ObA 4/99t Entscheidungstext OGH 21.01.1999 8 ObA 4/99t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111427 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin erlitt auf dem Weg zum erstmaligen Arbeitsantritt des mit dem Beklagten vereinbarten Arbeitsverhältnisses einen Verkehrsunfall. Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, ihr stehe aus dieser vor Antritt des Arbeitsverhältnisses erfolgten Arbeitsverhinderung gemäß § 8 Abs 1 AngG kein Entgeltanspruch gegen den Beklagten zu, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Klägerin erlitt auf dem Weg ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das am 1.4.1987 zwischen dem Kläger als Turnusarzt und der beklagten Partei, der gesetzlichen Anstaltsträgerin der Allgemeinen Öffentlichen Krankenanstalt Bezirkskrankenhaus S*****, begründete, in der Folge mehrfach verlängerte Arbeitsverhältnis, wurde durch Nachtrag zu dem am 4.4.1994 abgeschlossenen Dienstvertrag ab 4.4.1995 auf unbestimmte Zeit verlängert. Nach Punkt 21 dieses Dienstvertrages finden auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Vertragsbe... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAAngG §16 IIEFZG §2 Abs1KollV für Stein - und keramische Industrie §16
Rechtssatz: Der Urlaubszuschuß gebührt nicht für entgeltfreie Krankenstandszeiten. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 9 ObA 2125/96g Entscheidungstext OGH 10.07.1996 9 ObA 2125/96g Schlagworte SW: Sonderzahlung, Arbeitsverhältnis, krank, entgeltfortzahl... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAAngG §16 IIKollV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter §19KollV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter §20
Rechtssatz: Sonderzahlungen gebühren nicht für entgeltfreie Krankenstandszeiten. Entscheidungstexte 8 ObA 2059/96v Entscheidungstext OGH 23.05.1996 8 ObA 2059/96v Schlagworte SW: ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAAngG §16 IIEFZG §2 Abs1KollV für die Bediensteten der Seilbahnen §22
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 22 des KV für die Bediensteten der Österreichischen Seilbahnen ergibt sich kein Verbot der Aliquotierung des Urlaubszuschusses für Zeiten nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches. § 48 ASGG. Entscheidungstexte 8 ObA 2101/96w Entscheidungstext OGH 23.05... mehr lesen...