Norm: AngG §7 Abs2 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024
Rechtssatz:
Die dem Dienstgeber gegen den Diens... mehr lesen...
Die Klägerin stützte ihr Begehren, die beiden Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, der Klägerin Rechnung darüber zu legen, a) unter Angabe der genauen Bezeichnung der Lieferanten, der bestellten Mengen und der vereinbarten Preise und Zahlungskonditionen, welche Handelswaren für das graphische und verwandte Gewerbe sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder als Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma X Druckereibedarf-Handelsgesellschaft mbH. bis einschli... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs2 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024
Rechtssatz:
Der Eintritt des Dienstgebers in ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf3 AngG §7 Abs2 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...