RS OGH 2007/3/28 9ObA84/06b

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Veröffentlicht am 28.03.2007
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Norm

AngG §7 Abs2

Rechtssatz

Die dem Dienstgeber gegen den Dienstnehmer gemäß § 7 Abs 2 AngG zustehenden Ansprüche werden nur bei Verstößen gegen § 7 Abs 1 2.Fall AngG (Abschluss von Handelsgeschäften für eigene oder fremde Rechnung durch den Dienstnehmer im Geschäftszweig des Dienstgebers), nicht aber bei Verstößen gegen § 7 Abs 1 1.Fall AngG gewährt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122011

Dokumentnummer

JJR_20070328_OGH0002_009OBA00084_06B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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