RS OGH 1966/9/22 5Ob156/66

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Veröffentlicht am 22.09.1966
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Norm

AngG §7 Abs2

Rechtssatz

Der Eintritt des Dienstgebers in ein bestimmtes verbotswidrig von einem Angestellten abgeschlossenes Geschäft, verpflichtet zwar den Dienstnehmer zur Rechnungslegung über dieses Geschäft, berechtigt aber den Dienstgeber nicht - abgesehen von einer gesonderten Vereinbarung - Auskunft darüber zu verlangen, ob der Angestellte noch weitere verbotswidrige Geschäfte abgeschlossen hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Konkurrenzverbot, Eintrittsrecht, Wettbewerbsverbot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0027892

Dokumentnummer

JJR_19660922_OGH0002_0050OB00156_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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