Entscheidungen zu § artikel1zu40 Abs. 1 AngG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1995/11/30 8ObA305/95

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Entscheidung | OGH | 30.11.1995

TE OGH 1994/1/26 9ObA365/93

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Entscheidung | OGH | 26.01.1994

TE OGH 1991/8/28 9ObA131/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner und Mag. Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** G*****, Pensionistin, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwalt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1991

TE OGH 1991/6/19 9ObA94/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei bis 31.Mai 1989 als Angestellter im Außendienst beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung des Arbeitgebers. Mit Wirkung vom 1.Jänner 1985 galt für die Provision folgende Vereinbarung (Beilage B zum Dienstvertrag): ".... 1. Kaufgeschäfte Für alle in Ihrem Vertretungsgebiet hereingebrachten Kaufgeschäfte erhalten Sie eine Gesamtprovision (Grund- und Zusatzprovision) laut Beilage D. 1.1. Grundprovision... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.06.1991

TE OGH 1988/7/13 9ObA68/88

Entscheidungsgründe: Mit der Behauptung, sein Arbeitsverhältnis habe nach Einrechnung von Vordienstzeiten einvernehmlich durch Zeitablauf am 26. Dezember 1983 geendet, begehrt der Kläger S 84.175 brutto sA an Abfertigung und S 12.950 brutto sA an restlicher Urlaubsentschädigung. Die Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Der Kläger habe das auf sechs Monate zur Probe abgeschlossene Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Ihm stehe ein Abfertigungsanspruch im übrigen auch wegen der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.07.1988

TE OGH 1979/2/20 4Ob125/78

Die Klägerin behauptet, daß sie vom Beklagten ab 1. Juli 1977 gegen ein monatliches Bruttogehalt von 11 768.40 S samt Anhang angestellt, am 1. September 1977 jedoch ohne hinreichende Gründe: fristlos entlassen worden sei. Da ihr der Beklagte das Entgelt für September 1977 noch gezahlt habe, gebühre ihr der eingeklagte Betrag als Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1977. Der Beklagte hat dieses Begehren dem
Gründe: und de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.02.1979

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