Entscheidungen zu § artikel1zu37 Abs. 1 AngG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2011/4/27 9ObA49/11p

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni und ADir. Brigitte Augustin als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Georg Rupprecht als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der H*****, ve... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.04.2011

TE OGH 2008/1/15 10Ob37/07z

Entscheidungsgründe: Vorweg ist festzuhalten, dass die ursprünglichen Parteien des vorliegenden Verfahrens zur besseren Verständlichkeit weiterhin als Kläger und Beklagter bezeichnet werden, obwohl über das Vermögen des Klägers mit Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 10. 11. 2003, 10 S 250/03y, der Konkurs eröffnet wurde und der Masseverwalter in den Prozess des Gemeinschuldners eintrat (ON 8), während der Beklagte am 2. 7. 2006 verstarb und die Bezeichnung der beklagte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.2008

RS OGH 1997/6/11 9ObA104/97b

Norm: AngG §37 Abs1
Rechtssatz: Eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Dienstgebers, die sich auf das Dienstverhältnis des Dienstnehmers überhaupt nicht auswirkt, begründet kein schuldbares Verhalten, das Anlaß zur Kündigung des Dienstverhältnisses geben könnte. Entscheidungstexte 9 ObA 104/97b Entscheidungstext OGH 11.06.1997 9 ObA 104/97b Veröff: SZ 70/110 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1997

TE OGH 1997/6/11 9ObA104/97b

Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (kurz Kläger) war Inhaber eines Transportunternehmens, dessen Betriebsgegenstand die Güterbeförderung war. Der Beklagte und Widerkläger (kurz Beklagter) war bei ihm vom 1.8.1988 bis zur Dienstnehmerkündigung zum 23.8.1991 als Kraftfahrer beschäftigt. Im Dienstvertrag war ua vereinbart: "Jeder Fahrer erklärt mit seiner Unterschrift folgendes: 'Bei einer Kündigung, egal von welcher Seite, verpflichtet sich der Fahrer, keine Kunden ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1997

TE OGH 1987/12/2 9ObA149/87

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Ergänzend sei bemerkt, daß von einer "Überraschungsentscheidung" des Berufungsgerichtes keine Rede sein kann, weil der Beklagte ausdrücklich eingewendet hat, die Klägerin habe durch schuldhaftes Verhalten begründeten Anlaß zur Kündigung des Dienstverhältnisses gegeben, indem sie dem Beklagten vollkommen willkürlich die Leitung der Mon... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.12.1987

RS OGH 1976/12/14 4Ob111/76, 4Ob134/85, 9ObA149/87, 9ObA104/97b, 8ObA121/98x, 10Ob37/07z, 9ObA49/11p

Norm: AngG §37 Abs1
Rechtssatz: Ein schuldhaftes Verhalten des Dienstgebers muss, um zur Verwirkung der Konkurrenzklausel zu führen, zwar nicht unter allen Umständen einen Austrittsgrund im Sinne des § 26 AngG bilden, aber doch immerhin so gravierend sein, dass es das Arbeitsverhältnis zerrüttet und aus diesem Grund zur Kündigung durch den Dienstnehmer führt. Entscheidungstexte 4 Ob 111/76 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1976

Entscheidungen 1-6 von 6