Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass sich der Oberste Gerichtshof mit einer Konstellation wie der vorliegenden (spezifische gesellschaftsrechtliche Stellung der Vermieterin einer Dienstwohnung innerhalb der als Arbeitgeber fungierenden Personengesellschaft; Abschluss befristeter Mietverträge; Betriebsübergang) noch nicht habe auseinandersetzen müssen. Dem schloss sich der Revisionswerber an und machte überdies geltend, dass die K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ad 1. Am 29. 8. 2008 wurde - nach Erhebung der Revision und der Revisionsbeantwortung - über das Vermögen der vormaligen Beklagten der Konkurs eröffnet (11 S 94/08x, LG Wiener Neustadt). Der bisherige Ausgleichsverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Lentsch wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit den am 22. 12. 2008 und 22. 1. 2009 eingebrachten Anträgen beantragten die Kläger die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens. Die Klageforderungen seien im Konkurs ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 1. 4. 2004 bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellte beschäftigte Klägerin beendete ihr Dienstverhältnis am 23. 7. 2006 durch berechtigten vorzeitigen Austritt. Ihr war das Gehalt für November 2005 einschließlich der Sonderzahlungen für das Jahr 2005 sowie die Gehälter für Mai und Juni 2006 und der Urlaubszuschuss vorenthalten worden. Am 28. 8. 2006 erfuhr die Klägerin bei einer gynäkologischen Untersuchung, dass sie bereits zum Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michael M*****, vertreten durch Dr. Georg Petzer und andere, Rechtsanwälte in Kufstein, wider die beklagte Partei K*****, vertreten durch C... mehr lesen...
Begründung: Der vom 1. 11. 2000 bis 22. 11. 2004 als Dienstnehmer der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigte Kläger schloss mit seiner früheren Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung. Danach wurde er ab 1. 6. 2002 statt der Vollzeitbeschäftigung nur noch im Rahmen einer 50%igen Teilzeitbeschäftigung mit einer Entgeltzahlung in Höhe von 75 % des Vollbezugs, worin die dem Dienstgeber gewährte Beihilfe durch das AMS enthalten sein sollte, beschäftigt. Das Monatsgehalt für die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Jessica F*****, Verkäuferin, *****, vertreten durch die Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13. 1. 1992 bis 31. 8. 2005 als Estrichverleger bei der Firma B***** GesmbH beschäftigt. Die Lohnzahlungen erfolgten zweigeteilt: In der Zeit vom 3. bis 7. des jeweiligen Folgemonats eine Akkontozahlung von EUR 1.090 netto, zwischen 10. und 15. des Folgemonats der Rest für das Abrechnungsmonat. Ab dem Jahr 2004 wurde die Restzahlung des öfteren über den 20. des Folgemonats hinausgezögert. Der Kläger leistete Überstunden, die vereinbarungsgemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nur mehr die Bemessung der Abfertigung der Klägerin strittig. Die noch in erster Instanz im Vordergrund stehende (und dort verneinte) Frage, ob es zwischen den Parteien ab September 2005 zu einer einvernehmlichen Reduktion der Arbeitszeit von 38,5 auf 23 Stunden gekommen sei, spielt in dritter Instanz - wie auch schon im Berufungsverfahren - keine Rolle mehr. Die Wiedergabe des Vorbringens der Parteien und des Inhalts der vorinstanzlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 2. 5. 1996 als Angestellter bei einer GmbH beschäftigt. Am 17. 6. 2004 erklärte er den berechtigten vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis wegen Vorenthaltung des Entgelts. Am nächsten Tag wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz der Konkurs über die Arbeitgeberin eröffnet. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte im graphischen Gewerbe anzuwenden. Zwischen dem Kläger und der Arbeitgeberin besta... mehr lesen...
Begründung: Dem seit August 2001 bei der Beklagten als LKW-Fahrer beschäftigten Kläger wurde im Juni 2005 wegen einer verschwundenen Palette mit Ware im Wert von EUR 30.000,-- eine Klage in dieser Höhe angedroht. Nach Auskunft der Arbeiterkammer stand dafür der Beklagten noch eine Frist von zweieinhalb Monaten offen. Bedingt durch die Situation am Arbeitsplatz, insbesondere die drohende Klage, erreichten die psychischen Probleme beim Kläger Krankheitswert in Form einer depressiven A... mehr lesen...
Norm: AngG §29 Abs1 II1AngG §29 Abs1 II3AngG §29 Abs1 II4UrlG §10 Abs1KO §25IESG allg
Rechtssatz: 1) Dem sich in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmer, der wegen seines berechtigten vorzeitigen Austritts gemäß § 25 KO das in der Vollarbeitsphase erworbene Zeitguthaben nicht mehr in der Freizeitphase verbrauchen kann, gebührt dessen Abgeltung auch für die Zeit der „fiktiven Kündigungsfrist" durch Einbeziehung in die Kündigungsentschädigung na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 12. 10. 1992 bis zu seinem berechtigten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO am 31. 7. 2004 bei Ernst Rudolf Georg U*****, als Angestellter beschäftigt. Am 16. 4. 2003 schloss der Kläger mit seinem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung im Sinn eines „Blockmodells" mit einer Vollarbeitsphase vom 1. 7. 2003 bis 28. 2. 2006 und daran anschließend einer Freizeitphase vom 1. 3. 2006 bis 30. 11. 2008. Innerhalb des Durchrechnungszeitraums von 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit September 1999 bei der Beklagten als Kraftfahrer tätige Kläger äußerte im September 2004 gegenüber der Beklagten, dass er lieber im Lager arbeiten und regelmäßige Arbeitszeiten haben würde. Auch deutete er an, dass er im Geschäftslokal seiner Frau mitarbeiten möchte. In weiterer Folge wurde er im Lager eingesetzt, und zwar beim Schlichten von Isoliergläsern unter anderem mit einem Hallenkran. Da er dafür aber nicht die erforderliche Berechtigung aufwies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses bei der Beklagten für die Geschäftsführung einer weltweiten Division von Gesellschaften einer amerikanischen Muttergesellschaft zuständig. Die Bestrebungen zur Auflösung des Dienstverhältnisses gingen von dieser amerikanischen Muttergesellschaft aus. Mit Schreiben der Beklagten vom 26. 6. 2003 wurde das Dienstverhältnis zum 31. 12. 2003 aufgekündigt. Danach bemühten sich die Parteien um eine Vereinbar... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Harald S*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Friedrich Schubert, Rechtsanwalt in Wien, g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 10. 2003 bis 13. 2. 2004 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung, nachdem der Kläger am 12. 2. 2004 die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. 8. 2004 erklärt hatte. Der Kläger begehrte zuletzt (AS 111) den Betrag von EUR 38.824 brutto samt gestaffelten Zinsen. Er brachte vor, unberechtigt entlassen worden zu sein. Überdies sei die Entlassung verfristet ausgesprochen worden. Gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 5. 5. 1997 bei der Beklagten als Marketing-Assistentin angestellt. Am 16. 7. 2001 wurde sie von einem Kind entbunden und war bis 11. 9. 2001 in Mutterschutz. Vom 12. 9. 2001 bis 15. 7. 2003 befand sie sich in Mutterschaftskarenz. Zuletzt verdiente sie ein monatliches Bruttogehalt von EUR 2.539,47 14 x jährlich. Noch während der Karenz der Klägerin fand am 17. 4. 2003 ein Gespräch zwischen der ihr und Wolfgang D*****, einem für Personalangelegenhei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten seit Februar 1980 als Maklerbetreuer beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Angestellten des Versicherungsinnendienstes (KVI) anzuwenden. Im Sommer 2001 erklärte der Kläger seinem Vorgesetzten, sein Dienstverhältnis per 31. 12. 2001 auflösen zu wollen. Wegen seines offenen Resturlaubsanspruchs von rund 100 Tagen hätte er daher faktisch seinen Dienst bereits im September 2001 beendet. Der Vorgesetzte des K... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 16. 6. 2001 beim beklagten Verein als Berufsfußballer (Torwart) tätig. Das Arbeitsverhältnis war bis 15. 6. 2004 befristet. Der schriftliche Spielervertrag vom 16. 6. 2001 enthält in Punkt III. folgende Bestimmung: "Bis zum Abschluss eines Kollektivvertrages wird weiters die Geltung der Satzung der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Durchführungsbestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Satzungen und besonderen Bestimmungen des ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. 5. 1989 bis 31. 5. 1994 bei der erstbeklagten Partei als Pilot, zuletzt im Rang eines Flugkapitäns, beschäftigt. Per 1. 6. 1994 ging sein Dienstverhältnis gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf die zweitbeklagte Partei über (9 ObA 97/02h). Der Kläger war vom 17. 5. 1989 bis 31. 5. 1994 bei der erstbeklagten Partei als Pilot, zuletzt im Rang eines Flugkapitäns, beschäftigt. Per 1. 6. 1994 ging sein Dienstverhältnis gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG auf di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Slobodan D*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Sabine Berger, Rechtsanwältin in Salzburg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war als Angestellte der beklagten D***** GmbH im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages der Handelsangestellten ab 1. 4. 1994 beschäftigt. Sie bezog zuletzt ein Monatsentgelt von S 23.036 (= EUR 1.674,09) brutto 14 mal jährlich. Ab 3. 9. 1997 befand sich die Klägerin in der Schutzfrist des § 3 Abs 1 MSchG, am 2. 11. 1997 brachte sie ein Kind zur Welt, die achtwöchige Schutzfrist endete am 28. 12. 1997, der Karenzurlaub begann infolgedessen am 29. 12. 1997... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Sommer 2001 vereinbarten die Streitteile, dass der Kläger ab 1. 9. 2001 bei der beklagten Partei als Verkäufer für Gabelstapler angestellt sein soll. Kurz vor dem vereinbarten Dienstbeginn zog sich der Kläger bei einer privaten Radtour durch einen Sturz Verletzungen zu, die laut ärztlicher Prognose eine Arbeitsunfähigkeit von drei bis vier Wochen nach sich zögen. Als der Kläger den Verkaufsleiter der beklagten Partei telefonisch über seine Arbeitsunfähigkeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die geltend gemachten Abfertigungsansprüche des Klägers trotz seiner Selbstkündigung wegen eines von der beklagten Partei zu vertretenden Austrittsgrundes zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die geltend gemachten Abfertigungsansprüche des Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin vom 9. 11. 1987 bis zu seinem Austritt am 17. 11. 1998 zuletzt als Servicetechniker beschäftigt. Er war im Außendienst tätig und hatte ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das auf Lieferschein betankt wurde. Überstunden wurden zuletzt mit Zeitausgleich abgegolten. Der Kläger erhielt keine Provision. Reiseaufwandsentschädigungen und Taggelder wurden üblicherweise am Monatsende mittels Formblattes angesprochen. Es gab keine Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit "Ausbildungsvertrag" vom 17. 4. 1996 mit Wirkung vom 1. 4. 1996 im Krankenhaus der Beklagten zum Zweck der Ausbildung zum praktischen Arzt angestellt. Seine Ausbildung sollte - unter Berücksichtigung einer fünfmonatigen Tätigkeit in einer Lehrpraxis - mit 31. 10. 1998 enden. Als sich nachträglich herausstellte, dass nur drei Monate dieser Lehrpraxis angerechnet werden konnten, wurde das Ende des Ausbildungsverhältnisses einvernehmlich mit 31... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin vom 1. 3. 1994 bis 17. 11. 1998 - zuletzt als Abteilungsleiter - beschäftigt und erhielt ein Fixgehalt zuzüglich Überstundenpauschale und eine Erfolgsprovision von 1,6 % vom Deckungsbeitrag. Er verrichtete ca ein Drittel bis zur Hälfte seiner Arbeitszeit im Außendienst. Er konnte die Reisekosten monatlich abrechnen, ließ diese jedoch immer für drei Monate zusammenkommen und reichte diese dann ein. Danach wurden die Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der Berücksichtigung von Urlaubsvereinbarungen bei Vorliegen einer fristwidrigen Kündigung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das rund 29 Jahre bestehende Dienstverhältnis der Klägerin zur Beklagten endete am 13. 9. 1996 durch Entlassung, welche in einem nachfolgenden Arbeitsgerichtsprozess als ungerechtfertigt erkannt wurde. Der Klägerin wurden in diesem Verfahren mit am 14. 1. 1999 in Rechtskraft erwachsenem Urteil die Kündigungsentschädigung und die gesetzliche Abfertigung zugesprochen. Die Schlichtungsstelle beim Arbeits- und Sozialgeric... mehr lesen...