Norm: AngG §17 Abs1 IAngG §17 Abs3AngG §19
Rechtssatz: Sobald die vereinbarte Dauer des Arbeitsvertrages die gesetzliche Wartefrist überstieg, stand der Anwendung des § 17 Abs 1 AngG kein Hindernis im Wege. Entscheidungstexte 4 Ob 4/79 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 4 Ob 4/79 Schlagworte SW: Angestellte, Urlaubsgesetz, Anspruch, ... mehr lesen...
Norm: AngG §17 Abs1 VAngG §17 Abs1 VI
Rechtssatz: § 17 Abs 1 AngG - wonach der Urlaub innerhalb des Urlaubsjahres verbraucht werden soll - ist eine Ordnungsvorschrift. Der Urlaubsanspruch erlischt aber nicht, wenn der Dienstnehmer am Verbrauch desselben innerhalb des Urlaubsjahres ohne sein Verschulden verhindert war. Die Regel des § 17 b AngG ist unanwendbar auf Fälle in denen der Angestellte, der den Urlaub nicht verbraucht hat, nach Ende des... mehr lesen...