Norm: ArbVG §22 Abs3HGHAngG §1 Abs4 litcMLT für im Haushalt Beschäftigte allg
Rechtssatz: Der Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte ist für Hauswirtschaftsarbeiten und Betreuungsarbeiten verrichtende Arbeitnehmer eines keinem Kollektivvertrag unterliegenden und - trotz Möglichkeit - keinem kollektivvertragsfähigen Verband angehörigen Seniorenpflegeheims anwendbar. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein in das Vereinsregister eingetragener Verein, der sich nach seinen Statuten das Ziel gesetzt hat, Blinde und Sehbehinderte zu erziehen und zu versorgen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf den Schulbereich (katholische Volksschule, Hauptschule und Berufsschule mit Öffentlichkeitsrecht), den Werkstättenbereich und den Bereich der generellen Unterstützung von Blinden. Die Beklagte betreibt dazu ein angeschlossenes Internat, in dem Sehbehinderte ... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1 Abs4
Rechtssatz: Die Erzieher an einem einer Schule angeschlossenen Internat für behinderte und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche üben keine Tätigkeiten aus, die der typischen Erscheinungsform einer Hauswirtschaft entsprechen. Ihr Dienstverhältnis unterliegt nicht dem HGHAngG. Entscheidungstexte 9 ObA 95/91 Entscheidungstext OGH 19.06.1991 9 ObA 95/91 ... mehr lesen...