Die Klägerin begehrt als Inkassozessionarin mehrerer Erben nach den mit den Beschlüssen vom 3. April 1963, und vom 29. April 1963 für tot erklärten Brüder Johann und August K. (festgesetzte Todestage 10. Mai 1945 und 6. Jänner 1943) einen im Verlauf des Verfahrens auf 8800 S samt Anhang eingeschränkten Geldbetrag. Es handle sich um eine Ausstattungsschuld von ursprünglich je 5000 RM, welche von dem gleichfalls für tot erklärten Alois K., einem Bruder der beiden Genannten, anläßlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022 TEG §9TEG §10 ABGB § 1022 heute ABGB § 1022 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die von einem Verschollenen erteilte Vollmacht erlischt erst mit der Todeserklärung.
Entscheidungstexte 1 Ob 114/66 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: 3.RStG §14 Abs2TEG §10TEG §23 Abs1
Rechtssatz:
Die Vermutung des Todes oder des Todestages kann durch Gegenbeweis im Einzelrechtsstreit mit Wirkung für die Parteien im Rahmen dieses Rechtsstreites widerlegt werden.
Entscheidungstexte Rkv 7/54 Entscheidungstext OGH 27.03.1954 Rkv 7/54 1 Ob 182/55 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: TEG §10
Rechtssatz:
Wenn sich aus einer Sterbeurkunde ergibt, daß der Verschollene nicht in dem Zeitpunkt verstorben ist, der als Zeitpunkt des Todes gerichtlich festgestellt worden ist, so ist bei vorliegendem rechtlichen Interesse die Änderung dieser Feststellung zulässig. RS U LG Berlin (D) 1953/03/02 24 T 943/52 Veröff: NJW 1953,1306
Schlagworte *D* Europ... mehr lesen...
Norm: TEG §10TEG §21
Rechtssatz:
Die Lebensvermutung streitet bis zu dem im Beschluß über die Todeserklärung bezeichneten Tag (Todestag oder Tag, den der Abwesende nicht überlebt hat).
Entscheidungstexte 1 Ob 904/51 Entscheidungstext OGH 21.05.1952 1 Ob 904/51 Veröff: JBl 1953,99 = VersSlg 39 1 Ob 477/52 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §536 AußStrG §131 TEG §10 ABGB § 536 heute ABGB § 536 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 536 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AußStrG § 131 heute ... mehr lesen...
Die Untergerichte wiesen das Klagebegehren der Staatsanwaltschaft, die zwischen L. und F. J. M. geschlossene Ehe gemäß § 24 EheG. für nichtig zu erklären, ab. A. K. und F. J. Ch. schlossen am 20. Juli 1940 vor dem Standesamt die Ehe. Mit Erkenntnis des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 11. Februar 1947 wurde auf Antrag der F. J. K. nach amtlicher Untersuchung als bewiesen erkannt, daß A. K. am 5. Mai 1945 gefallen ist. Am 8. März 1947 schlossen L. M. und F. J. K., gebo... mehr lesen...
Norm: EheG §43 EheG §104 TEG §10 EheG § 43 heute EheG § 43 gültig ab 01.08.1938 EheG § 104 heute EheG § 104 gültig ab 01.07.2018 EheG § 104 gültig von 01.08.... mehr lesen...