Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX zum Ersatzmitglied und mit XXXX zum XXXX bestellt. 2. Mit dem an den Beschwerdeführer gerichteten Straferkenntnis spricht die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab (Hervorhebungen wie im Original): „Sie haben Von XXXX Bis XXXX In XXXX als vertretungsbefugtes Organ der XXXX und somit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI. l Nr. 52/1991 idF BGBI... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verpflichtet sämtliche Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, zur Abgabe von Meldungen hinsichtlich erfolgter Werbeaufträge und Medienkooperationen (§ 2 MedKF-TG) sowie über Förderungen an Medieninhaber (§ 4 MedKF-TG), jeweils an die KommAustria (im Folgenden: "belangte Behörde"). Diese Meldungen haben vierteljährlich durch Bekanntgabe konkreter Daten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verpflichtet sämtliche Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, zur Abgabe von Meldungen hinsichtlich erfolgter Werbeaufträge und Medienkooperationen (§ 2 MedKF-TG) sowie über Förderungen an Medieninhaber (§ 4 MedKF-TG), jeweils an die KommAustria (in Folge: "belangte Behörde"). Diese Meldungen haben vierteljährlich durch Bekanntgabe konkreter Daten ode... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verpflichtet sämtliche Rechtsträger, die unter der Kontrolle des Rechnungshofes stehen, zur Abgabe von Meldungen hinsichtlich erfolgter Werbeaufträge und Medienkooperationen (§ 2 MedKF-TG), sowie über Förderungen an Medieninhaber (§ 4 MedKF-TG), jeweils an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; belangte Behörde). Diese Meldungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 26. Mai 2014, KOA 13.500/14-104, entschied die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Obmann des XXXX und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass " XXXX , Bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Obmann des Gemeindeverbandes 3G und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass "der XXXX in XXXX , Bekanntgaben gemäß §§ 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 2 Medienkooperations- und förde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 12. Juni 2014, KOA 13.500/14-120, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Obmann des XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass der XXXX in XXXX, Bekanntgaben gemäß § 4 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 19.12.2013, KOA 13.500/13-465, leitete die belangte Behörde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Verbandsobmann der Beschwerdeführerin als zur Vertretung von dieser nach außen berufenes Organ ein, da es von der Beschwerdeführerin unterlassen worden sei, eine fristgerechte Bekanntgabe nach dem MedKF-TG für das zweite Quartal 2013 vorzunehmen. Mit Schreiben von 27.01.2014 gab der Verbandsob... mehr lesen...