Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.08.2016 leitete die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ein Verwaltungsstrafverfahren ein und forderte ihn auf, sich als Präsident der XXXX hinsichtlich des Vorwurfes, dass die XXXX im Rahmen ihrer Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Behörde auf der dafür vorgesehenen Webschnittstelle durch die Eingabe der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer der beschwerdeführenden Partei mit dem Schreiben der belangten Behörde vom 11.08.2015 gesetzten Frist (12.08.2015 bis 26.08.2015) für die Vornahme einer Korrektur hinsichtlich einer Bekanntgabe nach § 2 MedKF-TG gemäß § 71 AVG als unzulässig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid (Ermahnung) entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Landeshauptmann und vertretungsbefugtes Organ des Landes Tirol, somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers "in XXXX " zu verantworten habe, dass am 08.01.2014 1. Mit de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer am 13.01.2014 als Bürgermeister der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, "im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 Medienkooperations- un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10.04.2014, KOA 13.500/14-052, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortliche dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Behörde auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-039, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als Vorstandsmitglied der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortliche dieser Gesellschaft zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Beh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-040, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Vorstandsmitglied der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-045, entschied die KommAustria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-072, entschied die KommAustria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-024, vom nunmehrigen Beschwerdeführer am 01.04.2014 übernommen, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Landeshauptmann des Landes XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, im Rahmen der Bek... mehr lesen...