Entscheidungen zu § artikel13 Abs. 1 StGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 1996/5/14 4Ob2118/96s

Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMRK Art10 Abs2 IV3aStGG Art13 Abs1UWG §7 AUWG §7H
Rechtssatz: Die zum Schutz des guten Rufes anderer erlassenen Verbote können - wie sonstige Persönlichkeitsrechte anderer auch - die Meinungsfreiheit erheblich einengen; hier muß sowohl der Hinweis auf das Prinzip der Demokratie in Art 10 Abs 2 MRK als auch der Begriff der Notwendigkeit zu einer einschränkenden Auslegung der das Grundrecht begrenzenden Normen führe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.1996

RS OGH 1996/5/14 4Ob2118/96s

Norm: MRK Art10 Abs2 IV4aMRK Art10 Abs2 IV4fStGG Art13 Abs1UWG §7 A
Rechtssatz: Bei Parolen, die bei einer Präsentation von Modewaren aus Webpelz geäußert werden und mit denen ausdrücklich das Tragen von Webpelzen empfohlen und gegen das Tragen von echten Pelzen Stimmung gemacht wird, steht die Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, deutlich im Vordergrund. Sind diese Äußerungen geeignet, den Betrieb der Kürschner oder den Kredit ihrer Inhaber... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.1996

RS OGH 1996/5/14 4Ob2118/96s, 4Ob98/07a, 4Ob127/08t

Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMRK Art10 Abs2 IV3bMRK Art10 Abs2 IV3cMRK Art10 Abs2 IV4fStGG Art13 Abs1UWG §7 AUWG §7H
Rechtssatz: Der Schutz der persönlichen Ehre eines Menschen rechtfertigt als gewichtiges Anliegen Einschränkungen der freien Rede. Dabei kann die weite Auslegung des Begriffs der Tatsachenbehauptung zu Lasten der freien Rede gehen. Da das österreichische Recht kommerziellen und gewerblichen Interessen verhältnismäßig weitgehend... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.1996

RS OGH 1996/5/14 4Ob2118/96s

Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMRK Art10 Abs2 IV3aMRK Art10 Abs2 IV4aStGG Art13 Abs1UWG §7 AUWG §7H
Rechtssatz: Verfassungskonforme Tatbestände im Sinne des Art 10 Abs 2 MRK sind in Übereinstimmung mit dem Grundrecht auszulegen und anzuwenden. Aufgabe des Persönlichkeitsschutzes ist es demnach, den Menschen vor jenen Eingriffen in seine Person zu bewahren, die ein verantwortungsloser Gebrauch der Meinungsfreiheit mit sich bringt, ohne andererse... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.1996

RS OGH 1996/5/14 4Ob2118/96s

Norm: MRK Art10 Abs2 IV4aMRK Art10 Abs2 IV4fStGG Art13 Abs1UWG §7 A
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Unternehmenskritik außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses, dann können auch scharfe und unangemessene Formulierungen toleriert, Pointierungen und stilistische Überspitzungen und unter Umständen auch eine gewisse Aggressivität als zulässig angesehen werden. - Webpelz II. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.1996

RS OGH 1989/10/11 1Ob18/89, 1Ob36/89, 12Os24/92 (12Os25/92), 4Ob6/93, 4Ob75/94, 4Ob109/94, 6Ob556/95

Norm: AHG §1 CcMRK Art10 I1StGG Art13 Abs1
Rechtssatz: Das Recht der freien Meinungsäußerung umfasst auch, jene Ideen auszusprechen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen; dies verlangen Pluralismus, Toleranz und Weitsichtigkeit, ohne die es keine demokratische Gemeinschaft geben kann. Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Rechte sind besonders sorgfältig abzuwägen; die Verletzung dieser Pflicht kann Amtshaftungsansprüche zur Folge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1989

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