Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte erstmals am XXXX .2017 beim Amt der XXXX einen Antrag auf Erteilung einer – bis zum XXXX .2018 gültigen – quotenfreien Erstaufenthaltsbewilligung mit dem Zweck „Schüler“. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte erstmals am römisch 40 .2017 beim Amt der römisch 40 einen Antrag auf Erteilung einer – bis zum römisch 40 .2018 gültigen – quotenfreien ... mehr lesen...