Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Afghanistans, reiste gemeinsam mit XXXX (Beschwerdeführer zu W107 2179147-1), schlepperunterstützt und unter Umgehung der Einreisebestimmungen in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 14.10.2015 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 11.11.2015 wurde der Beschwerdeführer von einem Organwalter des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Beisein eines Dolmetschers für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 05.10.2015, als seinen Angaben zufolge unbegleiteter Minderjähriger, einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Anlässlich seiner Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 06.10.2015 gab der Beschwerdeführer zu seinen Fluchtgründen befragt im Wesentlichen an, sein Onkel habe ihn, nachdem beide Eltern verstorben waren, nach Österreich auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG: 1. Der Beschwerdeführer stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am 23.11.2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Am selben Tag fand vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes die niederschriftliche Erstbefragung des Beschwerdeführers statt. Dabei gab er unter anderem an, afghanischer Staatsangehöriger, Angehöriger der Volksgruppe der Hazara sowie schiitischer Muslim zu sein und i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 02.10.2015 gemeinsam mit seinen Eltern und Geschwistern einen Antrag auf internationalen Schutz. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 15.11.2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 02.10.2015 gemeinsam mit seinen Eltern und Geschwistern einen Antrag auf internationalen Schutz. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 15.11.2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind Eheleute und die Eltern der minderjährigen Dritt- und SiebtbeschwerdeführerInnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 1. Die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer reisten am 29.08.2016 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am selben Tag Anträge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind Eheleute und die Eltern der minderjährigen Dritt- und SiebtbeschwerdeführerInnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 1. Die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer reisten am 29.08.2016 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am selben Tag Anträge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind Eheleute und die Eltern der minderjährigen Dritt- und SiebtbeschwerdeführerInnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 1. Die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer reisten am 29.08.2016 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am selben Tag Anträge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind Eheleute und die Eltern der minderjährigen Dritt- und SiebtbeschwerdeführerInnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 1. Die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer reisten am 29.08.2016 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am selben Tag Anträge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind Eheleute und die Eltern der minderjährigen Dritt- und SiebtbeschwerdeführerInnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 1. Die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer reisten am 29.08.2016 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am selben Tag Anträge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind Eheleute und die Eltern der minderjährigen Dritt- und SiebtbeschwerdeführerInnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 1. Die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer reisten am 29.08.2016 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am selben Tag Anträge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind Eheleute und die Eltern der minderjährigen Dritt- und SiebtbeschwerdeführerInnen (alle gemeinsam als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe. 1. Die Erst- bis Fünftbeschwerdeführer reisten am 29.08.2016 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten am selben Tag Anträge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX , geb. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), ein afghanischer Staatsangehöriger und sunnitischer Moslem, stellte am 14.04.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. In seiner Erstbefragung am 14.04.2106 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, gab der Beschwerdeführer an, den Namen XXXX zu führen, am XXXX geboren zu sein, vier Jahre lang eine Grundschule besucht zu haben und zuletzt als Reinigungskraft t... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei führt nach eigenen Angaben den im
Spruch: genannten Namen, ist Staatsangehöriger Afghanistans, gehört der tadschikischen Volksgruppe und dem sunnitischen Glauben an, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 01.12.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Rahmen der Erstbefragung am 01.12.2015 gab der Beschwerdeführer an, aus XXXX (Provinz Jawzjan) zu stammen, zwölf Jahre lang die Schule besucht ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 03.06.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005. Am 05.06.2015 fand vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes die niederschriftliche Erstbefragung des Beschwerdeführers zu seinem Antrag auf internationalen Schutz statt. Sodann fand die niederschriftliche Einvernahme des Beschwerdeführers im Asylverfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...