Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge als "bP1" - "bP3" gemäß ihrer Reihenfolge der Nennung im
Spruch: bezeichnet)brachten einen Antrag auf internationalen Schutz ein und begründeten diesen mit dem Gesundheitszustand der bP1 und bP3 bzw. ihrer Behandlungsbedürftigkeit und führten aus, dass sie in Georgien die erforderliche lebensrettende Behandlung nicht erhalten würde. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wurden die Anträge der bP auf ... mehr lesen...