Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Verfahrensgegenstand ist die fristgerecht erhobene Beschwerde eines tunesischen Staatsangehörigen (in Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: belangte Behörde) vom 22.04.2024, Zl. 1323157203-222794558, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status eines Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist ein am XXXX in der ungarischen Stadt XXXX geborener rumänischer Staatsangehöriger. Er ist ledig, gesund und arbeitsfähig. Er führt eine Beziehung zu einer in Österreich lebenden rumänischen Staatsbürgerin, mit welcher er seit XXXX .2024 an derselben Wohnadresse in Kärnten lebt. Seit XXXX .2022 ist der BF mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet und wurde ihm am 31.10.2023 eine Anmeldebescheinigung a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer sind die Eltern der drei minderjährigen dritt- bis fünftbeschwerdeführenden Parteien. 2. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden entschied die belangte Behörde bezüglich der beschwerdeführenden Parteien Folgendes: Die Anträge auf internationalen Schutz vom 22.05.2022 wurden hinsic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer sind die Eltern der drei minderjährigen dritt- bis fünftbeschwerdeführenden Parteien. 2. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden entschied die belangte Behörde bezüglich der beschwerdeführenden Parteien Folgendes: Die Anträge auf internationalen Schutz vom 22.05.2022 wurden hinsic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer sind die Eltern der drei minderjährigen dritt- bis fünftbeschwerdeführenden Parteien. 2. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden entschied die belangte Behörde bezüglich der beschwerdeführenden Parteien Folgendes: Die Anträge auf internationalen Schutz vom 22.05.2022 wurden hinsic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer sind die Eltern der drei minderjährigen dritt- bis fünftbeschwerdeführenden Parteien. 2. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden entschied die belangte Behörde bezüglich der beschwerdeführenden Parteien Folgendes: Die Anträge auf internationalen Schutz vom 22.05.2022 wurden hinsic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer sind die Eltern der drei minderjährigen dritt- bis fünftbeschwerdeführenden Parteien. 2. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden entschied die belangte Behörde bezüglich der beschwerdeführenden Parteien Folgendes: Die Anträge auf internationalen Schutz vom 22.05.2022 wurden hinsic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der BF, ein Staatsangehöriger von Libyen, stellte nach seiner illegalen Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 20.07.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei seiner Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 20.07.2022 gab er an, XXXX zu heißen, am XXXX in XXXX in Libyen geboren und Staatsangehöriger von Libyen zu sein. Er gehöre der Volksgruppe der Araber an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 19.06.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit dem bekämpften Bescheid wurde der Antrag in allen Punkten abgewiesen, dem Beschwerdeführer kein Asyl zuerkannt, ebenso wurde ihm kein subsidiärer Schutz erteilt und wurde ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen. Zudem wurde die aufschiebende Wirkung aberkannt. Der Verwaltungsakt wurde am 10.06.2024 dem ho VwG vorgelegt u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eine Rückkehrentscheidung erlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eine Rückkehrentscheidung erlassen. Gegen den gegenständlichen Bescheid erhob der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 22.04.2024, Zl. XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig sei. Gemäß § 55 Abs. 4 FPG wurde eine Frist für die freiwillige A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP3“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien, sowie der Arabischen Republik Syrien und brachten nach rechtswidriger Einreise am 21.6.2023 über den Flughafen Wien/Schwechat von Montenegro kommend unter Verwendung echter armenischer Reisepässe, welche sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP3“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien, sowie der Arabischen Republik Syrien und brachten nach rechtswidriger Einreise am 21.6.2023 über den Flughafen Wien/Schwechat von Montenegro kommend unter Verwendung echter armenischer Reisepässe, welche sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP3“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien, sowie der Arabischen Republik Syrien und brachten nach rechtswidriger Einreise am 21.6.2023 über den Flughafen Wien/Schwechat von Montenegro kommend unter Verwendung echter armenischer Reisepässe, welche sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP3“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am erstmals im November 2018bei der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP3“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am erstmals im November 2018bei der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP3“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am erstmals im November 2018bei der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP“ bezeichnet), ist ein Staatsangehöriger der Republik Georgien und brachte erstmals nach rechtswidriger Einreise in das Bundesgebiet am 27.9.2022 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) einen Antrag auf internationalen Schutz ein. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP“ bezeichnet), ist ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 07.05.2024 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.), ein siebenjähriges Einreiseverbot erlass... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“), eigenen Angaben zufolge ein syrischer Staatsangehöriger, stellte am 9.6.2022 einen (weiteren) Antrag auf internationalen Schutz. Begründend führte er hierzu insbesondere aus, er sei krank, er leide an psychischen Problemen und stehe diesbezüglich in Behandlung. Darüber hinaus würde seine Familie in Österreich leben. 2003 sei er von Syrien in den Irak ausgereist, wo er 4 Ja... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Steiermark, ASt XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA), gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Deutschland (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme gegen den Beschwerdeführer (BF) ein, der am XXXX .2022 eine Aufenthaltskarte als Ehemann einer EWR-Bürgerin beantragt hatte, weil der Verdacht einer Aufenthaltsehe bestand. Am XXXX .2024 wurden der BF und seine Ehefrau dazu vor dem BFA vernommen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete ein Verfahren zur Erlassung e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den im
Spruch: bezeichneten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.04.2024 wurde betreffend die Beschwerdeführer 1 bis 6 (BF1 bis BF6) der Antrag auf internationalen Schutz vom 04.09.2023 als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status von subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Nordmazedonien als unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 11.04.2024 wurde gemäß § 52 Abs 5 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Serbien zulässig ist (II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm, Abs 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Einreisever... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Steiermark, gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Italien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpun... mehr lesen...