Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 16.05.2025 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.), ein zehnjähriges Einreiseverbot erlassen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) weist seit XXXX Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf, wo auch seine Lebensgefährtin und seine beiden minderjährigen Töchter leben. Persönliche Bindungen an sein Heimatland liegen vor. Der Beschwerdeführer (BF) weist seit römisch 40 Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf, wo auch seine Lebensgefährtin und seine beiden minderjährigen Töchter leben. Persönliche Bindungen an sein Heimatland liegen vor. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 08.04.2025 wurde gegen den nordmazedonischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Nordmazedonien zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 3 Z 5 FPG wurde ... mehr lesen...