Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich, wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschie... mehr lesen...
Begründung: I.Verfahrensgang: römisch eins.Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom XXXX 2024 wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gem. § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gem. § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Nepal zulässig sei (Spruchpunkte II. und III.). Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsbürger, wurde am XXXX in XXXX , Slowakei, geboren und ist somit EU Bürger. Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsbürger, wurde am römisch 40 in römisch 40 , Slowakei, geboren und ist somit EU Bürger. Der BF absolvierte im Herkunftsstaat acht Jahre lang die Grundschule und verfügt über keine Berufsausbildung, ging zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nach und e... mehr lesen...