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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2022 von Beamten der Bundespolizei in XXXX einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei flüchtete er zunächst, konnte aber letztlich angehalten werden. Bei seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) am folgenden Tag gab er an, dass er sich in Österreich bei seiner Tante aufhalte, die ihm Kost und Logis gewähre. Er sei vor ca. 15 Tagen eingereist und sei zum ... mehr lesen...