Die Beschwerde wendet sich gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, das entgegen den Angaben in der Beschwerde am 3. Oktober 2023 zugestellt wurde (vgl §21 Abs8 BVwGG). Die Beschwerde wendet sich gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, das entgegen den Angaben in der Beschwerde am 3. Oktober 2023 zugestellt wurde vergleiche §21 Abs8 BVwGG). Eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof kann nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen na... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: BFA-VG §12 Abs1 ZPO §125 VfGG §7 Abs2, §35 Abs2, §82 BFA-VG § 12 heute BFA-VG § 12 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2026 BFA-VG § 12 gültig von 01.01.2014 bis 11.06.2026 ... mehr lesen...