Entscheidungen zu § 1 GSchG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS Vwgh 2000/12/19 2000/19/0154

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GSchG §1;GSchG §4 Z2;
Rechtssatz: Es gibt keinen Grund dafür anzunehmen, dass sich ein Staatsbürger der in § 1 GSchG umschriebenen Bürgerpflicht allein dadurch entziehen könnte, dass er im vorangehenden Verwaltungsverfahren seine mangelnde Motivation für den Fall der Heranziehung als Geschworener oder Schöffe herausstreicht. European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 2000/19/0154

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GSchG §1;GSchG §4 Z2;
Rechtssatz: Eine Befreiung vom Amt des Geschworenen oder Schöffen ist nicht etwa schon deswegen vorzunehmen, weil es andere Staatsbürger gibt, bei denen eine Belastung in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nur in geringerem Ausmaß zu befürchten wäre. Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen wird vom Gesetzgeber vielmehr grundsätzlich jedem Staa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 2000/19/0154

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GSchG §1;GSchG §4 Z2;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber des GSchG die weithin bestehenden Ausnahmen für Angehörige bestimmter Berufe, darunter von Ärzten, aus der früheren Rechtslage nicht übernommen hat, ergibt sich, dass nach den Vorstellungen des Gesetzgebers des GSchG grundsätzlich auch einem Arzt selbst die Ausübung des Amtes eines Geschworenen oder Sch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 2000/19/0154

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GSchG §1;GSchG §4 Z2;
Rechtssatz: Das GSchG unterscheidet hinsichtlich der Befreiung vom Amt des Geschworenen oder Schöffen nicht zwischen Personen, die unselbstständige, und solchen, die selbstständige Tätigkeit ausüben. Eine wirtschaftliche Belastung durch die Inanspruchnahme eines unselbstständig Erwerbstätigen kann dadurch entstehen, dass durch den Ausfall der Arbeitskr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 2000/19/0154

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GSchG §1;GSchG §14 Abs3;GSchG §4 Z2;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat ganz offenkundig in Kauf genommen, dass die Heranziehung der Geschworenen oder Schöffen - grundsätzlich in einem fünf Verhandlungstage pro Jahr nicht übersteigenden zeitlichen Ausmaß - für diese Personen auf Grund ihrer zeitlichen Inanspruchnahme bestimmte persönliche oder wirtschaftliche Nachteile mit sic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

Entscheidungen 1-5 von 5

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