Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. März 1993 wurde der Beschwerdeführerin die Konzession für die Ausübung des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes gemäß §§ 130 II., 163 GewO 1973 und die Berechtigung zur Ausübung der Anmeldungsgewerbe "Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasseraufbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 6 GewO 1973 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87;GewO 1973 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0143 E 15. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1973 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 legcit genannten Tatbestände auf die natürliche Person, der ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, sinngemäß zutrifft. Sie hat jedoch nicht z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 24. Mai 1993 wurde dem Beschwerdeführer die Konzession für das Gewerbe der Abdecker (§ 254 GewO 1973) im näher bezeichneten Standort entzogen. Zur Begründung: wurde u.a. ausgeführt, der Beschwerdeführer sei nach Erlangung der in Rede stehenden Konzession (1987) wegen in der Zeit von 1989 bis 1991 begangener, gegen fremdes Vermögen gerichteter strafbarer Handlungen, die schon ihre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §189;GewO 1973 §254;GewO 1973 §87;VwGG §30 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
AW 93/04/0037 B 1. September 1993
AW 93/04/0038 B 1. September 1993
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Wird dem Bf die Konzession für das Gewerbe der Abdecker bzw für das Gastgewerbe entzogen, weil der Bf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. August 1990 wurde der Beschwerdeführerin die Berechtigung zur Ausübung der Gewerbe 1) Versicherungsmakler und 2) Berater in Versicherungsangelegenheiten, je im Standort Wien 9., A-Gasse 10, gemäß § 91 Abs. 2 i.V.m. § 87 Abs. 1 Z. 1 und § 13 Abs. 3 bis 5 GewO 1973 entzogen. Zur Begründung: wurde unter Bezugnahme auf die angeführten Gesetzesstellen ausgeführt, im vorliegenden Verfa... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87;
Rechtssatz: Nach dem normativen Gefüge des § 87 GewO 1973 sind als Entziehungsgründe nur die in dessen Abs 1 genannten Tatbestände anzusehen, während in den folgenden Absätzen jene Tatbestände genannt sind, welche die Behörde berechtigen, trotz Vorliegens eines solchen Entziehungstatbestandes im Einzelfall von der Entziehung der Gewerbeberechtigung abzusehen. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87;GewO 1973 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0143 E 15. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1973 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 legcit genannten Tatbestände auf die natürliche Person, der ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, sinngemäß zutrifft. Sie hat jedoch nicht z... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87;GewO 1973 §91 Abs2 idF 1988/399;
Rechtssatz: Voraussetzung einer auf § 91 Abs 2 GewO 1973 gestützten Entziehung der Gewerbeberechtigung ist neben dem fruchtlosen Verstreichen der von der Behörde gesetzten Frist, daß ua die im § 87 GewO 1973 genannten Entziehungsgründe sinngemäß auf jene natürliche Person zutreffen, der ein maßgebender Einfluß auf den Betrieb der Gesc... mehr lesen...