Entscheidungen zu § 84a Abs. 3 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Salzburg

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

RS Lvwg 2018/5/28 405-2/103/1/14-2018

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §84a Abs3
Rechtssatz: Den die Person betreffenden Nachbarschutz können nach ständiger Judikatur Eigentümer oder sonstige dingliche Berechtigte nur bei Zutreffen der im § 75 Abs 2 erster Satz erster Satzteil enthaltenen Merkmale und daher jedenfalls nur unter Berufung auf Sachverhaltsumstän... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 28.05.2018

RS Lvwg 2018/5/28 405-2/103/1/14-2018

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §84a Abs3
Rechtssatz: Der Nachbar kann im gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nur den Schutz seines Eigentums vor der Vernichtung der Substanz, nicht aber jede Minderung des Verkehrswertes seines Eigentums geltend machen. Einer solchen Vernichtung der Substanz ist der V... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 28.05.2018

RS Lvwg 2018/5/28 405-2/103/1/14-2018

Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §84a Abs3
Rechtssatz: Aus § 84a Abs 3 GewO ergibt sich, dass die in Abschnitt 8a der GewO in Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie eingeführten Bestimmungen bzw Anforderungen keine Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne der §§ 77 und 77a sind und auch keine Parteistellung im Sinne des § 356 Gew... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 28.05.2018

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten