Entscheidungsgründe: I. Gemäß §74 Abs2 der Gewerbeordnung (GewO) 1994 ist für das Errichten und den Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage, die grundsätzlich geeignet ist, einen oder mehrere der Tatbestände der Z1 bis 5 zu erfüllen (darunter auch die Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der Nachbarn iSd §75 Abs2), eine (gewerbe)behördliche Genehmigung erforderlich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz, daß Betriebsanlagen erst nach rechtskräftiger Genehmigung errichtet... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art11 Abs2 B-VG Art18 Abs1 AVG §64 GewO 1994 §78 Abs1 B-VG Art. 11 heute B-VG Art. 11 gültig ab 01.05.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2024 B-VG Art. 11 gültig von 01.01.2020 bis 30.04.2024 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Schriftsätzen vom 22. November 1996, 21. Jänner 1997 und 27. März 1997 beantragte die im hg. Verfahren beteiligte Partei die Genehmigung zur Änderung der von ihr betriebenen Sägewerksbetriebsanlage. In diesem Genehmigungsverfahren erlangte die Beschwerdeführerin durch die Erhebung von Einwendungen in der mündlichen Verhandlung am 30. April 1997 Parteistellung. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 28. Mai 1998 erteilte die Bezirkshaupt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: GewO 1994 §78 Abs1 VfGG §86 VfGG §88 GewO 1994 § 78 heute GewO 1994 § 78 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2013 GewO 1994 § 78 gültig von 29.05.2013 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überl... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überl... mehr lesen...
Index: 83 Natur- und Umweltschutz83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragUVP-G §46 Abs3 GewO 1994 §78 Abs1AbfallwirtschaftsG §44, §45 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 0... mehr lesen...