Entscheidungen zu § 77 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

37 Dokumente

Entscheidungen 31-37 von 37

RS OGH 1997/6/26 9ObA165/91, 8ObA181/97v

Norm: GewO 1859 §77KollV für Denkmal-, Fassaden und Gebäudereiniger §3 Abs3
Rechtssatz: Sieht der Kollektivvertrag überhaupt keine Kündigungsfrist vor, ist auch kein Kündigungstermin zu beachten. Entscheidungstexte 9 ObA 165/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 9 ObA 165/91 Veröff: RdW 1992,119 = Arb 10987 = WBl 1992,94 8 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1991

RS OGH 2006/6/7 9ObA165/91, 9ObA145/92, 9ObA25/04y, 9ObA1/06x

Norm: ABGB §1159 GewO 1859 §77KollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger §3 Abs3 ABGB § 1159 heute ABGB § 1159 gültig von 01.01.2026 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2025 ABGB § 1159 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2025 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1991

TE OGH 1991/10/9 9ObA165/91

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 2.April 1990 als Reinigungskraft beschäftigt. Bei einer zehnstündigen wöchentlichen Arbeitszeit hatte sie jeweils Montag bis Freitag von 17 Uhr bis 19 Uhr zu arbeiten. Am Vormittag des 5.September 1990 kündigte die Klägerin ihr Arbeitsverhältnis telefonisch mit der
Begründung: , daß ihr die Arbeit zu schwer sei. Entgegen der Aufforderung der Beklagten, zumindest noch am 5.September 1990 zu arbeiten, trat sie ihren Dienst n... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.10.1991

RS OGH 1989/9/26 4Ob89/89

Norm: GewO 1973 §77 GewO 1973 § 77 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 77 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1990 GewO 1973 § 77 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1989

RS OGH 1988/9/14 9ObA189/88

Norm: ABGB §1154 Abs2GewO 1859 §77KollV für das österreichische Bäckergewerbe §9 Z3KollV für das ö Bäckergewerbe §9 Z4 ABGB § 1154 heute ABGB § 1154 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Durch § 9 Z 3 und 4 KollV für das österreichische Bäckergewerbe ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1988

TE OGH 1988/9/14 9ObA189/88

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 18. September 1978 bis 2. Mai 1987 im Bäckereibetrieb der Beklagten als Ladnerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt der Klägerin. Die Lohnzahlung ist in ihren für den vorliegenden Fall wesentlichen Punkten im Kollektivvertrag für das österreichische Bäckergewerbe, der für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, nicht jedoch für die dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer gilt, wie folgt geregelt: "§ ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.09.1988

RS OGH 1927/12/21 Prä626/27; 4Ob25/73; 9ObA165/91; 9ObA142/92; 9ObA154/92; 9ObA25/04y

Rechtssatz: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, auf das die GewO Anwendung findet, hat nach Maßgabe der Vereinbarung zu geschehen; deren Inhalt ist nur durch die Bestimmung des § 1159c ABGB beschränkt. Mangels einer Vereinbarung über die Kündigung gilt § 77 GewO, dessen zweiter Satz durch die Anordnung des § 1159c ABGB nicht berührt wird. Die Kündigungsvorschriften des § 1159 ABGB, insbesondere die Bestimmung des letzten Satzes dieses Paragraphen, kommen nicht zur Anwendung. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1927

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