Entscheidungen zu § 74 GewO 1994

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2026/5/30 W225 2300309-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 25.02.2022, modifiziert durch die Nachreichungen/Ergänzungen der Einreichunterlagen vom 02.10.2023, 23.01.2024, 26.03.2024, 10.04.2024 und 06.05.2024 stellten die XXXX (in der Folge Bf 5) und die XXXX (in der Folge: Bf 6), einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens XXXX . Mit Eingabe vom 25.02.2022, modifiziert durch die Nachreichungen/Ergänzung... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.05.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2024/3/6 W225 2144678-2

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 12.06.2015 stellte die XXXX (in der Folge: Pw), einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens „ XXXX “. Mit Eingabe vom 12.06.2015 stellte die römisch 40 (in der Folge: Pw), einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens „ römisch 40 “. Mit Bescheid der belangten Behörde (... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.03.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2023/8/29 W225 2257724-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 27.02.2020 hat die XXXX (in der Folge: PW), vertreten durch die SHMP Schwartz Huber-Medek Pallitsch Rechtsanwälte GmbH, bei der XXXX Landesregierung als UVP-Behörde (in der Folge: belangte Behörde) den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach den Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (in der Folge: UVP-G 2000) für das Vorhaben der „Kapazitätser... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.08.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2015/9/3 W113 2011751-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.10.2012 stellte die XXXX, vertreten durch Haslinger/Nagel & Partner Rechtsanwälte GmbH, (Projektwerberin) den Antrag, die belangte Behörde möge feststellen, dass für das Vorhaben "Erweiterung Altstadtgarage B", eine UVP nicht durchzuführen sei. Es wurde die Erweiterung um 656 neue Stellplätze beantragt. Damit sollte die Parkgarage B auf 1.334 PKW-Stellplätze und die Altstadtgarage ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 03.09.2015

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