Entscheidungen zu § 71 GewO 1994

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TE UVS Steiermark 2007/02/16 43.14-9/2005

Mit dem Bescheid vom 07.09.2005 zu GZ: 4.1 178-04/43, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Leoben aufgrund des Antrages der H P GmbH vom 25.11.2004 die (nachträgliche) gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Pelletieranlage samt vorgeschaltener Spänetrocknungsanlage am Standort L, T 57-59, auf Grundstück, KG G, nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk vorversehenen Projektsunterlagen und unter Zugrundelegung der von der Antragstellerin vorgelegten Betrieb... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.02.2007

RS UVS Steiermark 2007/02/16 43.14-9/2005

Rechtssatz: Die maschinentechnische Auflage eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides, wonach für die verkettete Holzverarbeitungsanlage eine "Gesamtkonformitätserklärung" zur Übereinstimmung der Anlage mit den Bestimmungen der Maschinen-Sicherheitsverordnung auszustellen sei, ist gesetzwidrig. So sind Übereinstimmungserklärungen von jenen Gewerbetreibenden zu erwirken, die gefahrenbegünstigende Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder Zubehör im Sinne des § 71 GewO im Inland in Verkehr brin... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.02.2007

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