1 1.1. Aus dem angefochtenen Erkenntnis ergibt sich folgender unstrittiger Sachverhalt: 2 Der Revisionswerber verfügt seit 1. April 2009 über die Gewerbeberechtigung Handelsgewerbe in einem näher bezeichneten Standort in W. Eine weitere Betriebsstätte ist im Gewerbeinformationssystem Austria seit 15. Jänner 2022 an näher bezeichneter Adresse in W eingetragen. Dort betreibt der Revisionswerber ein Automatenlokal. 3 1.2. Die belangte Behörde legte dem Revisionswerber mit Strafer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §46 Abs1 GewO 1994 §46 Abs2 GewO 1994 §46 Abs3 GewO 1994 §52 Abs1 GewO 1994 §52 Abs2VwRallg GewO 1994 § 46 heute GewO 1994 § 46 gültig ab 27.02.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008 GewO 1994 § 46 gültig von ... mehr lesen...
1 1.1. Aus dem angefochtenen Erkenntnis ergibt sich unter anderem folgender unstrittiger Sachverhalt: 2 Die A*GmbH mit Sitz in Wien war zum fallbezogen maßgeblichen Tatzeitpunkt Inhaberin des Gewerbes „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe“. Der Revisionswerber war zum maßgeblichen Tatzeitpunkt gewerberechtlicher Geschäftsführer der A*GmbH. 3 1.2. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28. Juli 2025 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §46 GewO 1994 §46 Abs1 GewO 1994 §46 Abs2 GewO 1994 §46 Abs3 GewO 1994 §52 GewO 1994 §52 Abs1 GewO 1994 §52 Abs2VwRallg GewO 1994 § 46 heute GewO 1994 § 46 gültig ab 27.02.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §112 Abs2 GewO 1994 §376 Z14b Abs1 GewO 1994 §46 Abs1 GewO 1994 §46 Abs2 GewO 1994 §46 Abs3 GewO 1994 §52 Abs1 GewO 1994 §52 Abs2VwRallg GewO 1994 § 112 heute GewO 1994 § 112 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2013 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §46 Abs1 GewO 1994 §46 Abs2 GewO 1994 §46 Abs3 GewO 1994 §52 Abs1 GewO 1994 §52 Abs2VwRallg GewO 1994 § 46 heute GewO 1994 § 46 gültig ab 27.02.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008 GewO 1994 § 46 gültig von ... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 3. November 2021 wurde der Revisionswerber für schuldig befunden, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der m.A. GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft, die zur Ausübung des Gewerbes „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent“ berechtigt sei, zwei Verkaufsstellen an näher genannten Standorten zu näher genannten Uhrzeiten an einem Samstag vor 6:00 Uhr und nach 18:00 Uhr sowie a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §52 Abs1ÖffnungszeitenG 2003 §2 Z1VwRallg GewO 1994 § 52 heute GewO 1994 § 52 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017 GewO 1994 § 52 gültig von 19.03.1994 bis 17.07.2... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §157 GewO 1994 §52 Abs1 GewO 1994 § 157 heute GewO 1994 § 157 gültig ab 01.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2003 GewO 1994 § 157 gültig von 01.08.2002 bis 31.07.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2002 ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1 1. Mit Schriftsatz vom 18. Oktober 2016 beantragte die K. AG (mitbeteiligte Partei) bei der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan (belangte Behörde, Revisionswerberin) die gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung für eine näher bezeichnete E-Tankstelle. In der Folge wurden weitere gleichartige Anträge betreffend andere Standorte eingebracht. 2 Bei der belangten Behörde entstanden Zweifel, ob auf die zugrunde liegende Tätigkeit die Bestimmungen der Ge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §52 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2;
Rechtssatz: Die nach § 52 Abs 1 GewO bei der Beh erstattete Anzeige vermag eine Betriebsanlagengenehmigung iSd § 74 Abs 2 GewO nicht zu ersetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988030030.X02 Im RIS seit 19.09.2006 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GewO 1973 §52 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3 litc;StVO 1960 §82 Abs5;
Rechtssatz: Bei dem Betrieb eines Kaugummiautomaten handelt es sich nicht um eine gewerbl Tätigkeit, die ihrem Wesen nach auf der Straße (iSd § 82 Abs 3 lit c StVO) ausgeübt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198803003... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §368 Z1;GewO 1973 §52 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertragung nach § 368 Z 1 GewO 1973 iVm § 52 Abs 1 leg cit handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt, das in der Unterlassung der Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde besteht. Die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mittels eines Warenautomaten, der entgegen der Bestimmung des § 52 Abs 1 GewO 1973 nicht d... mehr lesen...
Index: L71093 Automatenverkauf Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: AutomatenverkaufsV Amstetten 1984 §1;GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs1;GewO 1973 §52 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten vom 3.10.1984, hat schlechterdings den Inhalt, dass unter den angeführten Voraussetzungen die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten durch A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §368 Z1;GewO 1973 §46 Abs3;GewO 1973 §46 Abs4;GewO 1973 §52 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung gem § 368 Z 1 GewO handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt, bei dem die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, ab dem die Unterlassung beendet ist. Das ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36... mehr lesen...