Entscheidungen zu § 51 Abs. 1 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1992/2/25 4Ob23/92

Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt in Essen (BRD) ein Immobilienmaklerbüro. Er vermittelte zwischen der Firma M***** GmbH in Ried/Innkreis (Generalimporteur für Marc O'Polo und Esprit) als Bestandnehmerin und Christine G*****, Kitzbühel, ***** als Bestandgeberin die Vermietung eines Geschäftslokals in Kitzbühel. Der klagende Wettbewerbsschutzverband (§ 14 UWG) begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, das Immobilienmaklergewe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.02.1992

RS OGH 1992/2/25 4Ob23/92

Norm: GewO 1973 §51 Abs1
Rechtssatz: § 51 Abs 1 GewO ist auch auf einmalige Handlungen im Inland anzuwenden. Die Bestimmungen regelt nämlich, unter welchen Voraussetzungen ausländische Gewerbetreibende im Inland tätig werden dürfen, und geht daher von einer (regelmäßigen) gewerbsmäßigen Tätigkeit dieser Personen im Ausland aus; die inländische Tätigkeit braucht in diesem Fall nur eine einmalige Handlung sein. Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1992

RS OGH 1992/2/25 4Ob23/92

Norm: GewO 1973 §51 Abs1
Rechtssatz: Das Ausführen bestellter gewerblicher Arbeiten im Inland ist durch ausländische Gewerbetreibende nur bei (materieller) Gegenseitigkeit zulässig; außerdem darf es sich nicht um Arbeiten handeln, die Gegenstand eines konzessionierten Gewerbes sind. Solche Arbeiten dürfen in Österreich von ausländischen Gewerbetreibenden überhaupt nicht ausgeführt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1992

RS OGH 1992/2/25 4Ob23/92

Norm: GewO 1973 §51 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff der "gewerblichen Arbeit" ist weit zu verstehen; er umfaßt nicht nur die Lieferung von Sachen (auf Grund eines Kaufvertrages) oder die Herstellung eines Werkes (auf Grund eines Werkvertrages), sondern auch die Verrichtung von Dienstleistungen und hier wieder insbesondere die Vornahme von Vermittlungen. Fraglich ist bei der Anwendung des § 51 Abs 1 GewO, unter welchen Voraussetzungen derartige Arb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1992

RS OGH 1992/2/25 4Ob23/92

Norm: GewO 1973 §51 Abs1ImmMV §1
Rechtssatz: Die "bestellten" Arbeiten eines Realitätenvermittlers - welcher er also nach Entgegennahme eines Vermittlungsauftrages zu verrichten hat - bestehen im wesentlichen im Aufsuchen geeigneter Objekte bzw passender weiterer Interessenten mit korrespondierenden angeboten, in der Beratung der Beteiligten, der Besichtigung der Objekte und allfälligen Vorbereitungshandlungen für die (meist schriftliche) Vertr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1992

RS OGH 1992/2/25 4Ob23/92

Norm: GewO 1973 §51 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff der "gewerblichen Arbeit" ist weit zu verstehen; er umfaßt nicht nur die Lieferung von Sachen (auf Grund eines Kaufvertrages) oder die Herstellung eines Werkes (auf Grund eines Werkvertrages), sondern auch die Verrichtung von Dienstleistungen und hier wieder insbesondere die Vornahme von Vermittlungen. Entscheidungstexte 4 Ob 23/92 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1992

Entscheidungen 1-6 von 6

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