Index: E6J001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: 61996CJ0350 Clean Car Autoservice VORAB; GewO 1994 §39 Abs2; GewO 1994 §39 Abs2a;VwRallg; GewO 1994 § 39 heute GewO 1994 § 39 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 GewO 1994 § 39 gültig v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §39 Abs2; GewO 1994 §39 Abs2a; VwGG §42 Abs2 Z1; GewO 1994 § 39 heute GewO 1994 § 39 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 GewO 1994 § 39 gültig von 14.09.2012 bis 31.12.2019 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 345 Abs. 9 iVm § 39 Abs. 2 GewO 1994 fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung des H. zum gewerberechtlichen Geschäftsführer nicht gegeben seien und daher die Ausübung des Gewerbes "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" durch H. als gewerberechtlichen Geschäftsführer untersagt werde. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefocht... mehr lesen...