Entscheidungen zu § 379 Abs. 3 GewO 1994

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TE UVS Steiermark 1996/01/10 30.4-77/95

Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit am 12.5.1993 beim Bürgermeister der Stadt Graz bzw. Magistrat Graz als sachlich und örtlich zuständiger Gewerbebehörde eingelangtem Ansuchen hat Frau W.F. um Erteilung einer Konzession zum Betrieb des Gastgew... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.01.1996

RS UVS Steiermark 1996/01/10 30.4-77/95

Rechtssatz: Da die Bestimmung des § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1973, wonach die Ausübung des konzessionierten Gewerbes ohne die erforderliche Konzession bis zum 30.6.1993 (bis zum Inkrafttreten der Gewerberechtsnovelle 1992) in Geltung stand, war die Vorhaltung unzutreffend, wonach die Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart -Imbißstand- vom 3.5.1993 bis 24.2.1995 die nach § 355 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (nunmehr) vorgeschriebene Gewerbeberechtigung erforderlich gemacht hätte. Der Berufungswerberin... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.01.1996

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