IM NAMEN DER REPUBLIK I. römisch eins. Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde der AA, geb. XX.XX.XXXX, Adresse 1, **** Z, gegen die Spruchpunkte 1. und 2. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Y vom 29.8.2024, Zl. ****, wegen Übertretungen nach der TBO 2022 und der GewO 1994, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl ü... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerde des AA, vertreten durch BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 27.02.2020 , Zl ***, betreffend eine Übertretung der GewO 1994 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Theresia Kantner über die Beschwerde des A A, geboren am XX.XX.XXXX, wohnhaft in Adresse, vertreten durch Mag. B B, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft W vom 14.11.2016, ****, nach durchgeführter, öffentlicher, mündlicher Verhandlung Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Theresia Kantner über die Beschwerde des A A, geboren am römisch zwa... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde von Frau A A, vertreten durch RA, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 14.10.2015, Zl ****1, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. a) Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt 1) mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der Spruch: des angefochtenen St... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über die Beschwerde des A A, wohnhaft in X, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft W vom 18.09.2015, Zahl ****, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über die Beschwerde des A A, wohnhaft in römisch zehn, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft W vom 18.09.2015, Zahl ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hohenhorst über die Beschwerde des A A, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Adresse 1, Ort Z, vom 28.04.2015 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 08.04.2015, ***, betreffend Übertretungen der Gewerbeordnung 1994 zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird hinsichtlich der Spruchpunkte II. A) 4., II. A) 5., II. A) 6. sowie II. B) 3. der Beschwerde Folge ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde des Herrn A B, Adresse, Y, gegen das Straferkenntnis der Bürgermeisterin der Stadt Y vom 30.04.2014, Zahl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gem... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.09.2014 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1GewO 1994 GewO 1994 § 360 heute GewO 1994 § 360 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2025 GewO 1994 § 360 gültig von 29.05.20... mehr lesen...