Begründung: Die Gewerbebehörde erteilte dem (späteren) Gesellschafter/Geschäftsführer der letztlich eine Styropor-Recycling-Anlage betreibenden Gesellschaft mbH, der die Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlage begehrt hatte, mit Bescheid vom 12. 12. 1994 (unbefristete) Auflagen, nämlich die Errichtung einer bis zur Decke reichenden Brandmauer zwischen Produktions- und Lagerhalle und einer bis zur Dachhaut reichenden Brandmauer an der West- und Südseite der Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Umweltbewusste Bürger einer Salzburger Gemeinde sahen 1996 ihren Lebensraum durch eine Reststoffdeponie, die in einem aufgelassenen Steinbruch angelegt werden sollte, gefährdet und besetzten im August 1996 die Baustelle, um die Bauarbeiten zu verhindern. Als Folge dieser Selbsthilfeaktion traten die beiden Gesellschafter jener Gesellschaft mbH, deren Unternehmensgegenstand die Planung, Errichtung und der Betrieb der Deponie war (im Folgenden kurz Deponiegesell... mehr lesen...
Begründung: Einer GmbH wurde mit Bescheid des Magistrats einer Landeshauptstadt vom 17. 5. 1955 die Betriebsanlagengenehmigung für eine Weizenmühle, ein Kraftfutterwerk, eine chemische Fabrik und eine betriebseigene Schlosserei und Tischlerei am Standort Graz, Puchstraße 17, erteilt. In der Folge erteilte die Gewerbebehörde auch Genehmigungen für Erweiterungen dieser Betriebsanlage. Aufgrund häufiger Nachbarbeschwerden über starke Geruchsemissionen in der Umgebung der Betriebsanlage... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIcGewO §74GewO §75GewO §360GewO §366 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der Gewerbeordnung kommt auch in Ansehung des Eigentums und sonstiger dinglicher Rechte von Nachbarn der Charakter eines Schutzgesetzes im Sinne des § 1311 ABGB zu. De... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Behauptete Mängel des Verfahrens erster Instanz - hier: die vom Erstgericht nicht durchgeführte Parteienvernehmung der Kläger -, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, können in der Revision nicht mehr gerügt werden (SZ 62/157; JBl 1990, 535; EFSlg 64.136 u. v. a.). Die Änderung der rechtlichen Argumentation einer Partei bzw. die Geltendmachung eines neuen Gesichtspunkts bei der rechtlichen Beurteilung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin macht sowohl mit ihrem Zahlungsbegehren als auch mit ihrem Feststellungsbegehren reine Vermögensschäden geltend. Der Beklagte ist (war) nicht Vertragspartner der Klägerin. Er war vielmehr Mieter des Rechtsvorgängers der Klägerin. Die Verletzung des bloßen (reinen) Vermögens eines anderen ist, wenn sie wie hier ohne Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut erfolgt, nicht rechtswidrig, es sei denn, ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 28.12.1990 überreichten Klage begehrte die Klägerin im Amtshaftungsweg den Betrag von S 80.000 an Schmerzengeld und von S 20.000 an „Aufwendungen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes“. Sie stützt dieses Begehren auf folgendes Vorbringen, zu dem sie auch umfangreiches Beweisanbot erstattete: Sie wohne seit 1976 in K*****, K*****gasse 3. Sie sei Anrainerin zweier Gewerbebetriebe, nämlich eines Großkaufhauses und einer Garage. Am 17. August 1982 sei „bes... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd8GewO §74 Abs2GewO §360GewO §366GewO §367 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von... mehr lesen...