Norm: ABGB §1311 IIcGewO §74GewO §75GewO §360GewO §366
Rechtssatz: Der Gewerbeordnung kommt auch in Ansehung des Eigentums und sonstiger dinglicher Rechte von Nachbarn der Charakter eines Schutzgesetzes im Sinne des § 1311 ABGB zu. Entscheidungstexte 1 Ob 168/01i Entscheidungstext OGH 29.01.2002 1 Ob 168/01i Veröff: SZ 2002/4 1 Ob 1... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 28.12.1990 überreichten Klage begehrte die Klägerin im Amtshaftungsweg den Betrag von S 80.000 an Schmerzengeld und von S 20.000 an „Aufwendungen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes“. Sie stützt dieses Begehren auf folgendes Vorbringen, zu dem sie auch umfangreiches Beweisanbot erstattete: Sie wohne seit 1976 in K*****, K*****gasse 3. Sie sei Anrainerin zweier Gewerbebetriebe, nämlich eines Großkaufhauses und einer Garage. Am 17. August 1982 sei „besc... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd8GewO §74 Abs2GewO §360GewO §366GewO §367
Rechtssatz: Durch die §§ 74 Abs 2, 360, 366 und 367 GewO sollen die Nachbarn gewerblicher Betriebsanlagen in ihrem Leben, ihrer Gesundheit, ihrem Eigentum und sonstigen dinglichen Rechten geschützt werden. Diesen Bestimmungen kommt im Umfang dieses gesetzlichen Schutzzweckes der Charakter eines Schutzgesetzes im Sinne des § 1311 ABGB zu. Vom Schutzzweck ist auch der zur Verhinderung oder ... mehr lesen...