Entscheidungen zu § 365e Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2018/10/1 Ro 2017/04/0016

1 1. Der W GmbH (mitbeteiligte Partei) wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. November 2001 über ihren Antrag gemäß den §§ 175 und 177 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) in der damals geltenden Fassung die Bewilligung zur Ausübung des Baumeistergewerbes, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, erteilt. Das Gewerbe wurde mit diesem Wortlaut im Gewerberegister eingetragen. 1 1. Der W GmbH (mitbeteiligte Partei) wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.10.2018

RS Vwgh 2018/10/1 Ro 2017/04/0016

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §340; GewO 1994 §365; GewO 1994 §365b Abs1 Z2; GewO 1994 §365e Abs1; GewO 1994 §5 Abs1; GewO 1994 §99 Abs5 idF 2012/I/085;VwRallg; GewO 1994 § 340 heute GewO 1994 § 340 gültig ab 01.11.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/2025 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.2018

TE Vwgh Erkenntnis 2012/9/25 2012/04/0099

Nach den Angaben in der Beschwerde, die mit den Ausführungen im angefochtenen Bescheid übereinstimmen, ist der Beschwerdeführer sowohl Rechtsvertreter als auch gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-GmbH. Mit Schreiben vom 16. Jänner 2012 hat er beim Magistrat der Stadt Wien beantragt, im Gewerberegister als Adresse jene seiner Rechtsanwaltskanzlei einzutragen und sämtliche Verweise auf seine Privatanschrift zu löschen. Daraufhin erging folgendes Schreiben des Magistrates der Stadt ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.2012

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