1 1. Der W GmbH (mitbeteiligte Partei) wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. November 2001 über ihren Antrag gemäß den §§ 175 und 177 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) in der damals geltenden Fassung die Bewilligung zur Ausübung des Baumeistergewerbes, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, erteilt. Das Gewerbe wurde mit diesem Wortlaut im Gewerberegister eingetragen. 1 1. Der W GmbH (mitbeteiligte Partei) wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §340; GewO 1994 §365; GewO 1994 §365b Abs1 Z2; GewO 1994 §365e Abs1; GewO 1994 §5 Abs1; GewO 1994 §99 Abs5 idF 2012/I/085;VwRallg; GewO 1994 § 340 heute GewO 1994 § 340 gültig ab 01.11.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/2025 ... mehr lesen...