Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16. Mai 1994 wurde der unter 1. genannten Verfahrenspartei gemäß den §§ 74, 77 und 359 Abs. 1 GewO und unter Anwendung des § 27 Abs. 2 Arbeitnehmerschutzgesetz die Genehmigung zum Betrieb einer - näher beschriebenen - gewerblichen Betriebsanlage (Sonnenstudio) unter Einhaltung von im Einzelnen genannten Auflagen erteilt; die Einwendungen der am gewerbebehördlichen Verfahren als Parteien beteiligten Nachbarn wegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §360 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/04/0143
Rechtssatz: Aus der Anordnung des § 360 Abs. 5 GewO 1994 folgt, dass die entsprechenden Bescheide als Leistungsbescheide zu erlassen sind. Demnach kommt es nicht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der faktische... mehr lesen...
An die beschwerdeführende Partei erging der Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 22. September 2000, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Bescheid: Seit geraumer Zeit betreibt die 'G KEG' FN 191283 z, das 'Gastgewerbe gem. § 124 Z. 8 GewO 1994' in den Betriebsarten 'Hotel', 'Bar' und 'Restaurant' im Standort I, unbefugt.
Spruch: Gem. § 360 Abs. 3 GewO 1994 wurde am 22.09.2000 zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1994 §360 Abs3;GewO 1994 §360 Abs5;
Rechtssatz: Bereits aus der Anordnung des § 360 Abs. 5 GewO 1994, wonach (u.a.) Bescheide nach § 360 Abs. 3 sofort vollstreckbar sind, folgt, dass ein solcher Bescheid als Leistungsbescheid zu erlassen ist. Das heißt auch, dass nicht die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt "der faktischen Durchfü... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 7. April 2000 wurde - im Spruch: I - für die näher bezeichnete gastgewerbliche Betriebsanlage eine zusätzliche Auflage (technische Maßnahmen zur ausschließlichen Darbietung von Hintergrundmusik) vorgeschrieben. Mit
Spruch: II dieses Bescheides wurde die Stilll... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;GewO 1994 §79;
Rechtssatz: Zwar ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um eine "jeweils" notwendige Maßnahme handelt (vgl Grabler/Stolzlechner/Wendel, Kommentar zur GewO, RZ 21 zu § 360). Die von der Beschwerdeführerin ins Auge gefasste, ihrer Ansicht nach (bloß) notwendige Maßnahme, bescheidmäßig die Herstellung einer entsprechenden Lärmbe... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 13. Juli 1999, zugestellt am 14. Juli 1999, wurde die Schließung der Betriebsanlage der Beschwerdeführerin für das Handelsgewerbe und das Güterbeförderungsgewerbe im näher bezeichneten Standort verfügt. Der Berufung der Beschwerdeführerin gegen diesen Bescheid wurde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Die belangte Behörde leg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;VVG §1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die den Wirksamkeitszeitraum der einstweiligen Maßnahme begrenzende Frist iSd § 360 Abs. 5 erster Satz GewO 1994 beginnt bereits mit Erlassung des diese Maßnahme (erstmals) verfügenden Titelbescheides. Im Regelfall wird - soweit nicht im Instanzenzug abwe... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides verfügte die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf hinsichtlich der Betriebsanlage der Beschwerdeführer gemäß § 360 Abs. 4 GewO 1994 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 AVG zwei Maßnahmen. Auf Grund einer rechtzeitig eingebrachten Vorstellung erging der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 17. November 1994, mit welchem I. die Auflagenpunkte 1 und 2 des Bescheides der Bezirkshauptm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;GewO 1994 §360 Abs4;GewO 1994 §360 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040125.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 26. Juli 1995, dem Beschwerdeführer zugestellt am 28. Juli 1995 wurde gemäß § 360 Abs. 4 GewO 1994 zur Abwehr einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder das Eigentum durch die Flüssiggasanlage der Pension P in N, auf der Gp. 1957/2 folgende Maßnahme verfügt: Im Umkreis von 5 m um den Flaschenschrank, gemessen jeweils von der Außenseite desselben, sind Hindernisse aufzustellen, die ein Durchfahren bzw. Abst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs5;VVG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/08/24 94/04/0062 1
(hier betreffend § 360 Abs 5 GewO 1994) Stammrechtssatz § 360 Abs 3 GewO 1973 idF 1993/29 bezweckt - wie den Gesetzesmaterialien insoweit unmißverständlich zu entnehmen ist - den früher auf die "Rechtskraft" abgestellten Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeits... mehr lesen...
Mit Erledigung vom 5. Mai 1994 verfügte der "Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz als Gewerbebehörde I. Instanz im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung" über den "Betriebsinhaber: Herr R und Herr W als Gesellschafter der Fa. F-OHG", gestützt auf §§ 333 und 360 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1994 folgende Maßnahmen: "1. auf den Grundstücken Nr. nn1/6 und nn2/2 der KG U ist jedwede Lagerung von überwachungspflichtigen Sonderabfällen untersagt (Batterie- und Akkulagerung sowie Lagerun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;AVG §8;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs2;GewO 1994 §360 Abs3;GewO 1994 §360 Abs4;GewO 1994 §360 Abs5;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Auch wenn gemäß § 360 Abs 5 letzter Satz GewO 1994 eine "quasidingliche" Wirkung der Bescheide nach § 360 Abs 1 zweiter Sa... mehr lesen...