Entscheidungen zu § 32 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2013/10/17 2013/11/0189

Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 20. Jänner 2013 wurde der Beschwerdeführer als gewerberechtlicher Geschäftsführer der I. GmbH schuldig erkannt, dass diese Gesellschaft die (nach der Adresse näher bezeichnete) Verkaufsstelle ihres Gewerbes "Handelsgewerbe und Handelsagent" am Sonntag, den 7. Oktober 2012, um 9:45 Uhr nicht geschlossen gehalten habe, da zu diesem Zeitpunkt fünf Kunden im Verkaufsraum eingekauft hätten. Dieser Verkaufsraum sei im Tatzeitpunkt nach seinem ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.10.2013

RS Vwgh 2013/10/17 2013/11/0189

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs4 Z4 idF 2013/I/085;GewO 1994 §32 Abs2;GewO 1994 §94 Z26;ÖffnungszeitenG 2003 §11;ÖffnungszeitenG 2003 §2 Z2;ÖffnungszeitenG 2003 §3;VStG §1 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem E vom 2. März 2010, 2008/11/0126, dargelegt, dass die in § 111 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.10.2013

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