Entscheidungen zu § 32 Abs. 1a GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2020/5/7 Ra 2018/04/0146

1        Mit Straferkenntnis vom 7. März 2018 legte die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land (belangte Behörde) dem Revisionswerber als gewerberechtlichen Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenen Organ der Bestattung N.N. KG mit näher genanntem Sitz zur Last, dass die genannte Firma während eines näher bestimmten Tatzeitraums einen Leichnam in einem Sarg in einem Container an einem näher genannten Ort gelagert habe, damit das Bestattungsgewerbe in ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.05.2020

RS Vwgh 2020/5/7 Ra 2018/04/0146

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1GewO 1994 §101 idF 2004/I/131GewO 1994 §32 Abs1aGewO 1994 §94 Z6 idF 2002/I/111Standesregeln Bestatter 2004 Beachte Besprechung in:ecolex 8/2020, S. 747-748;
Rechtssatz: Die bloße Aufbewahrung von Leichen in Kühlräumen durch Bestatter im Rahmen ihres reglementierten Gewerbes stellt eine gewerbliche Tätigkeit iSd § 1 GewO 1994 dar, die die eigene Leistung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.2020

RS Vwgh 2020/5/7 Ra 2018/04/0146

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §32 Abs1aGewO 1994 §46 Abs1 idF 2002/I/111GewO 1994 §46 Abs2 Z1 idF 2002/I/111
Rechtssatz: Da bereits die Ausübung einer (auf Grund der Gewerbeberechtigung zustehenden) Nebentätigkeit des angemeldeten Gewerbes, die zum Geschäftskreis des Gewerbes gehört, in einer standortgebundenen Einrichtung, wie vorliegend die bloße Aufbewahrung von Leichen in einem Kühlcontainer am W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.2020

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