Entscheidungsgründe: Vereinzweck des Klägers ist es, Wettbewerbsverstöße im Bereich des graphischen Gewerbes zu verfolgen. Dem Kläger gehören ausschließlich selbständige Gewerbetreibende des Druckergewerbes als ordentliche Mitglieder an. Der Beklagte besitzt Gewerbeberechtigungen für Werbegestaltung, Werbegraphik, Ankündigungsunternehmung, Herstellung von Fotokopien, Adressenverlag, Fachgruppe Werbung. Er stellt (ua) Visitkarten dadurch her, daß ein im Desk Top Publishing Sy... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Werbegraphiker und betreibt als solcher unter der Geschäftsbezeichnung "A*****-GRAFIK" ein Unternehmen in W*****. Er ließ im Anzeigenteil der "Kleinen Zeitung" vom 3.8.1990 ein Inserat veröffentlichen, dessen wesentlicher Text wie folgt lautete: "GRAFIK-EXPRESS-Service in W*****. Die Fa.A*****-GRAFIK aus W***** bietet ein neues und interessantes Produkt an: Das GRAFIK-EXPRESS-Service. Mit Hilfe einer speziellen Grafik-Computer-Anlage und der Erfahrun... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §2 Abs9 GewO 1973 §112 Abs1 GewO 1973 § 2 gültig von 01.07.1994 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 2 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 2 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1993 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §2 Abs9 GewO 1973 § 2 gültig von 01.07.1994 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 2 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 2 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 450/199... mehr lesen...