Entscheidungen zu § 19 Abs. 1 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/1/10 LVwG-AV-1369/001-2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 19. November 2019, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des reglementierten Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften sowie Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1.   Die Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 10.01.2020

RS Lvwg 2020/1/10 LVwG-AV-1369/001-2019

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.01.2020 Norm: GewO 1994 §5 Abs2GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §19 Abs1GewO 1994 §94 Z72GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Beim „individuellen Befähigungsnachweis“ im Sinn des § 19 GewO wird der gemäß § 18 Abs 1 vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen belegen, die für die Ausübung des angemeldeten Gewe... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 10.01.2020

RS Lvwg 2020/1/10 LVwG-AV-1369/001-2019

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.01.2020 Norm: GewO 1994 §5 Abs2GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §19 Abs1GewO 1994 §94 Z72GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Die Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes kann nur dann bejahend getroffen werden, wenn die vom Antragsteller absolvierte Ausbildung mindestens in gleicher Weise wie die in den Befähigungsnachweis festlegend... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 10.01.2020

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